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85 Beiträge - Neuling
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Zitat Original geschrieben von Bloodwarrior
Zitat Original geschrieben von jala
Die Polizei fand es nicht sehr lustig und hat ihn jetzt vorgeladen.
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Worauf er ja leider nicht reagieren muss
Deutsches Recht ist manchmal ...
Edit: Halterhaftung muss her... |
Ist das wirklich so, muß er darauf nicht reagieren und antworten?
Da es ja sowieso strafrechtlich und zivielrechtlich getrennt ist, kann ich ja gleich einen Anwalt beauftragen.
Zivielcourage und Verantwortung sind wohl immer weniger gfragt...............
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Beitrag vom 13.10.2007 - 11:00 |
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85 Beiträge - Neuling
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Hallo Leute,
ist doch wohl komplizierter als ich dachte. Fahrzeughalter hat sich nicht gemeldet.
Von der Polizei geht es jetzt als Vorgang zur Staatsanwaltschaft, somit reicht für mich ein Kostenvoranschlag nicht mehr, ich brauche ein "Kurzgutachten" vom Schaden, bereits von Sachverständigen erledigt.
Der hat auch noch eine Macke an der Felge festgestellt.
Termin beim Anwalt habe ich auch schon gemacht.
Was für ein Aufwand für so einen Idioten.
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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von jala am 19.10.2007 - 17:08.
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Beitrag vom 19.10.2007 - 17:02 |
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4556 Beiträge - Alfista Legende
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Die Fahrerflucht ist strafrechtlicher Teil. Die Sachbeschädigung auch. Aber der Schaden als solcher ist Zivilrecht.
Ja, leider ist es so. Auf eine Vorladung von der Polizei muss man nicht reagieren, man ist in dem Fall aber verpflichtet die Personalien Preis zu geben.
Nur auf eine Vorladung von Gericht oder vom Staatsanwalt muss man reagieren.
Tut mir wirklich leid für dich, hast mein Beileid. Wird ein langer und steiniger Weg. Und ja, leider steht keiner mehr gerade für sowas, es gibt wirklich sehr wenige Leute die das tun. Man siehts an den Beulen in meinen Türen.
mfg
Bloody
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Squadra Baviera
Matschbirnen Ehemaliger
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Beitrag vom 19.10.2007 - 17:11 |
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