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4556 Beiträge - Alfista Legende
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Du bekommst 7 Tage um das Fahrzeug rückgerüstet auf den Originalzustand des Beanstandeten Teils oder mit erfolgreicher Einzeleintragung oder ABE vorzuführen.
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We are useless italians and we havent build this properly! - J. Clarkson (2007)
Squadra Baviera
Matschbirnen Ehemaliger
Audi S5 Coupe / 4.2 V8 / Quattro / Daytona-Grau / Leder Rot |
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Beitrag vom 04.05.2009 - 23:07 |
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835 Beiträge - Alfista - Junkie
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aha okay, und denne??? Wenn ich das zweite mal wieder kontrolliert werde Führerschein weg???
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2.0 JTS, lipari grau, Distinctiv, schwarzes Leder, K&N Luftfilter, Sportspeiche
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Alfa Romeo und VfB Stuttgart - Liebe und Leben
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Beitrag vom 04.05.2009 - 23:13 |
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Administrator 12463 Beiträge - Alfista Brainiac
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Also früher gehörte zu der Mängelrüge noch folgendes :
Entzug der BE (Betriebserlaubnis)
3 Punkte im hohen Norden
mind. 100Euro Bußgeld plus Bearbeitungsgebühren
und wenn's blöd läuft, wird Dein Fahrzeug an Ort und Stelle der Kontrolle stillgelegt und Du darfst es nicht mehr bewegen
Google mal nach § 19 Stvzo - und dort insbesondere Absatz 2 + 3 !
Das alles kommt zum Mängelschein dazu Und plötzlich ist's gar nimmer billig
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von 156-GT am 05.05.2009 - 07:42.
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Beitrag vom 05.05.2009 - 07:31 |
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Administrator 12463 Beiträge - Alfista Brainiac
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Inzwischen ist es wohl nicht mehr ganz so schlimm :
Zitat
Richtig ist, dass seit dem 01.03.2007 zurzeit ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nicht ahnbar ist. Die Betriebserlaubnis erlischt weiterhin. Der § 19 StVZO hat noch immer Gültigkeit.
Die Polizei hat noch nie ein Fahrzeug stillgelegt. Dies konnte lediglich die Zulassungsstelle. Und die kann es auch noch immer. Sie hat die Möglichkeit aufgrund der erloschenen Betriebserlaubnis die Zulassung zu entziehen. Dies kann im Übrigen auch telefonisch erreicht werden. Wenn Du also in eine Kontrolle fährst, bei der die erloschene Betriebserlaubnis festgestellt wird, und die Zulassungsstelle erreichbar ist, dann kann die Polizei dort anrufen, den Sachverhalt mitteilen und die Zulassungsstelle die Zulassung entziehen.
Die Beschlagnahme hat auch bisher nur primär etwas mit der erloschenen Betriebserlaubnis zu tun gehabt. Die Polizei beschlagnahmt entweder zur Beweissicherung oder zur Gefahrenabwehr. Dies war schon früher so und dies bleibt auch weiterhin so.
Es bleibt alles beim Alten, mit dem einzigen Unterschied, dass ohne eine begründbare Gefährdung (was beim Auspuff schwierig wird) eben keine 50 Euro und keine 3 Punkte anfallen sondern nur 25 Euro für den unvorschriftsmäßigen Zustand.
Dies ist aber auch nur die aktuelle Situation. Es wird gerade eine Lösung für das Versäumnis gesucht. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis dies nachgebessert wird.
Zitat: Finde ich ja echt klasse, das ich nun mal für einen schlappen Obulus mit 108db fahren darf.
Du darfst es nicht. Und wenn diese Sichtweise irgendwie auftaucht wird der Obolus auch höher, da es sich dann um Vorsatz handelt. Deine Zulassung kannst und wirst du trotzdem verlieren, wenn Du so angetroffen wirst.
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aus einem Forum für italienische Bikes
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Beitrag vom 05.05.2009 - 07:42 |
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4556 Beiträge - Alfista Legende
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Ach sind es doch 25€? Das der Entzug der speziellen BE bei Sicherheitsrelevanten Mängeln weiter möglich ist, sollte klar sein.
Bei autoextrem.de gabs mal nen längeren Philosophiethread zu dem Thema, ich werd mal schauen ob ich den noch finde... dort wurde aufgezeigt wie es nun konkret rechtlich zur Handhabe kommt.
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Beitrag vom 05.05.2009 - 08:30 |
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835 Beiträge - Alfista - Junkie
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Zitat Original geschrieben von 156-GT
Inzwischen ist es wohl nicht mehr ganz so schlimm :
Zitat
Richtig ist, dass seit dem 01.03.2007 zurzeit ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nicht ahnbar ist. Die Betriebserlaubnis erlischt weiterhin. Der § 19 StVZO hat noch immer Gültigkeit.
Die Polizei hat noch nie ein Fahrzeug stillgelegt. Dies konnte lediglich die Zulassungsstelle. Und die kann es auch noch immer. Sie hat die Möglichkeit aufgrund der erloschenen Betriebserlaubnis die Zulassung zu entziehen. Dies kann im Übrigen auch telefonisch erreicht werden. Wenn Du also in eine Kontrolle fährst, bei der die erloschene Betriebserlaubnis festgestellt wird, und die Zulassungsstelle erreichbar ist, dann kann die Polizei dort anrufen, den Sachverhalt mitteilen und die Zulassungsstelle die Zulassung entziehen.
Die Beschlagnahme hat auch bisher nur primär etwas mit der erloschenen Betriebserlaubnis zu tun gehabt. Die Polizei beschlagnahmt entweder zur Beweissicherung oder zur Gefahrenabwehr. Dies war schon früher so und dies bleibt auch weiterhin so.
Es bleibt alles beim Alten, mit dem einzigen Unterschied, dass ohne eine begründbare Gefährdung (was beim Auspuff schwierig wird) eben keine 50 Euro und keine 3 Punkte anfallen sondern nur 25 Euro für den unvorschriftsmäßigen Zustand.
Dies ist aber auch nur die aktuelle Situation. Es wird gerade eine Lösung für das Versäumnis gesucht. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis dies nachgebessert wird.
Zitat: Finde ich ja echt klasse, das ich nun mal für einen schlappen Obulus mit 108db fahren darf.
Du darfst es nicht. Und wenn diese Sichtweise irgendwie auftaucht wird der Obolus auch höher, da es sich dann um Vorsatz handelt. Deine Zulassung kannst und wirst du trotzdem verlieren, wenn Du so angetroffen wirst.
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aus einem Forum für italienische Bikes |
Höchst Interessant, danke Gerrit, werd mir wohl was anderes einfallen lassen müssen!
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Beitrag vom 05.05.2009 - 20:15 |
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