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93 Beiträge - Neuling
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Hallo, Leute ich weiß das dieses Thema schon dutzende male angesprochen/besprochen und diskutiert worden ist, habe auch viele beiträge gelesen.
Nur weiß ich immer noch nciht weiter obs klappen würde und was für Vorrausetzungen ich brauche (Unterlagen, Gutachten etc)
Ich möchte die ASA GT1 aufm GT fahren in der größe 8,5x19 ET 28 diese gibt es nur mit einem Lochkreis von 5x100 mit 64mm Mittenzentrierung sowie 630 Kg Radlast.
Gutachten der Felge habe ich schon ist aber für Audi,Chrysler,Seat,VW.
Es gibt kein Gutachten fürn GT oder Alfa Romeo wo Versatzschrauben von 5x98 auf 5x100 vermerkt sind.
Kunststoff Zentrierringe von 64,1mm auf 58,1mm habe ich schon gefunden, Versatzschrauben sind auch kein Problem.
Der TÜV SÜD sagt mir das er es so nicht eintragen würde, da kein Gutachten mit Versatzschrauben für mein Auto exestiert.
Habe aber in anderen Treads gelesen das manche eine eintragung bekommen haben trotz fehlendem gutachten da man es mit einem "vergleichsgutachten" einer anderen felge einträgt. So hab mir gerade das gutachten der Felge MAM MT2 besorgt, da es die gleiche größe (8,5x19) ist, aber die ET 30 und Radlast 580 Kg drin stehen hat. Versatzschrauben sind Angegeben.
Kann man das Gutachten dafür nehmen? und was brauche ich noch um eine Eintragung zu bekommen? Müsste ja alles per Einzelabnahme gemacht werden oder?
Grüße aus Nürnberg
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von GT54 am 08.01.2014 - 02:30.
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Beitrag vom 08.01.2014 - 02:07 |
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4556 Beiträge - Alfista Legende
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Ein AAS beim TÜV darf die Kiste eintragen lassen... benötigt werden dann im Regelfall ein passendes Vergleichsgutachten, drinstehen müssen dein Fahrzeugtyp, die Rad-/Reifendimension die du verwenden willst und natürlich die Kegelbundversatzschrauben als zulässiges Befestigungsmaterial. Desweiteren brauchst du ein Festigkeitsgutachten der Felgen, bei einigen Herstellern gibt es dieses separat auf Anfrage (mit Verweis aus dem Ursprungsgutachten), bei anderen steht die entsprechende Referenz direkt im regulären Gutachten mit drin.
Wäre aber eine Einzelabnahme nach §21 STVZO und der AAS ist auch nicht günstig. Grundsätzlich darf aber auch dieser die Abnahme verweigern wenn er Bedenken bezüglich der Verkehrssicherheit hat.
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Beitrag vom 08.01.2014 - 08:43 |
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93 Beiträge - Neuling
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hey hat vllt. einer schon so einen fall gehabt und hat trotzdem eine eintragung bekommen?
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Beitrag vom 09.01.2014 - 02:42 |
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