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Leistungssteigerung!?!?!? |
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468 Beiträge - Grosser Alfista
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Guten Morgen!
Wer hat denn von euch seine Leistungssteigerung eintragen lassen ??? Und kann mir sagen was dies in der Versicherung mehr kostet??
thx
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Alfa 159 Sportwagen Ti Q4 |
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Beitrag vom 15.05.2007 - 06:29 |
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2114 Beiträge - Profi Alfista
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ich habs nicht eintragen lassen... ich glaube das es in der CH legal ist bis 20% wenn es mich nicht täuscht... ob mann es unbedingt eintragen muss weis ich nicht...
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Vorher: Alfa GT 1.9 jtd, schwarz mit KW Stufe 1, Powertec Spurplatten 10mm, Mille Miglia UDT F20 in 19", lackierte Bremssattel, Domstrebe, getönte Scheiben, Biscione Aufkleber, Momo Schaltknauf gekürzt, Alu Pedale, Soundanlage...
Jetzt: BMW 135i weiss 3.0 6 Zylinder TwinTurbo aut. mit Schaltwippen.
BMW Performance Doppelrohranlage, Powertec Spurplatten 10mm, Carbon Heckspoiler, schwarze Nieren, M Paket, getönte Scheiben 18" BMW Performance Doppelspeichen Felgen.
Dazu noch ein Zweirad... KTM Supermoto T LC8 990... |
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Beitrag vom 15.05.2007 - 10:25 |
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564 Beiträge - Erfahrener Alfista
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Beim Treffen sagte Herr Klaiber das bis zu 30 % Leistungssteigerung legal seien!
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"less is more"
1,9 JTD, radicofani, audiophil! + MITO 1,6 JTD, klein, stark, schwarz
94 Km bis 53520 Meuspath, In der Stroth:
"Der Ring gehört nicht auf die Heckklappe, der Ring gehört unter die Räder!" |
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Beitrag vom 15.05.2007 - 12:02 |
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631 Beiträge - Erfahrener Alfista
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Da eine Serienstreuung von 5% tolleriert werden muss, ist alles was darüber ist grundsätzlich zu prüfen. Eine Steigerung um mehr wie 20% darf nur durch den Hersteller gemacht werden. Anderenorts nur, wenn der Hersteller bestätigt, dass sich das Fz. für diese Leistung eignet.
Gemäss Gesetz also ist jede Form von Leistungssteigerung über 5% prüfen zu lassen.
http://www.stva.zh.ch/internet/ds/stva/de/dienstle...kunft.h tml
http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_41/a34.html
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Wer sp?ter bremst ist l?nger schnell.....Alfa GT 3.2 V6..........O==V==O........ Alfa 75 1.8 TB |
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Beitrag vom 15.05.2007 - 13:34 |
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1395 Beiträge - Hardcore - Alfista
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Zitat Original geschrieben von Jock72
Beim Treffen sagte Herr Klaiber das bis zu 30 % Leistungssteigerung legal seien! |
Also DAS würde ich aber schwerstens bezweifeln. Was meinst was die Versicherung aufstellt wenn Du mit 30% Mehrleistung einen Unfall baust? Überlegt mal: 1/3 mehr Leistung auf den Bremsen, Fahrwerk etc.
Da wird keine Versicherung der Welt zahlen, sorry.
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Alfa GT 1.9 JTD, Chiptuning auf 180PS / 365NM, 8,5x19" mit 225/35, 40mm Tieferlegung, handgeschweißte Edelstahl-Duplexanlage, Foliatec-Midnight-Reflex |
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Beitrag vom 16.05.2007 - 11:51 |
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Moderator 3628 Beiträge - Cuore Sportivo
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Zitat Original geschrieben von mirscho
Zitat Original geschrieben von Jock72
Beim Treffen sagte Herr Klaiber das bis zu 30 % Leistungssteigerung legal seien! |
Also DAS würde ich aber schwerstens bezweifeln. Was meinst was die Versicherung aufstellt wenn Du mit 30% Mehrleistung einen Unfall baust? Überlegt mal: 1/3 mehr Leistung auf den Bremsen, Fahrwerk etc.
Da wird keine Versicherung der Welt zahlen, sorry. |
ja , legal heißt ja nicht "ohne eintragung" . ich denke der klaiber meint, dass man das eingetragen bekommt, also OHNE probleme. denn , wie du schon sagst, leistungssteigerung ist eine wesentliche veränderung am fahrzeug, denn wenn ich schon ne spurverbreiterung eintragen lassen muss.....dann das auf alle fälle !!
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Alfa 156 Sportwagon, 2,4 JTD (2001-2005)
Alfa GT, 1,9JTD, (2005-2010)
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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von landmatrose am 16.05.2007 - 15:50.
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Beitrag vom 16.05.2007 - 15:49 |
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1739 Beiträge - Hardcore - Alfista
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Und bei Leistungssteigerung auf jeden Fall der Versicherung melden - es gab erst letztes Jahr ein Urteil, wo die Versicherung gewonnen hat, weil die Leistungssteigerung nicht eingetragen war.
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Beitrag vom 16.05.2007 - 16:20 |
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468 Beiträge - Grosser Alfista
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zahlt man denn mehr durch die steigerung?
und muss man auf den prüfstand oder reicht einfach das gutachen für den tüv?
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Alfa 159 Sportwagen Ti Q4 |
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Beitrag vom 16.05.2007 - 16:24 |
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1739 Beiträge - Hardcore - Alfista
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Dazu solltest Du Deine Versicherung fragen
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Beitrag vom 16.05.2007 - 16:27 |
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1395 Beiträge - Hardcore - Alfista
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Zitat Original geschrieben von alfalfa
zahlt man denn mehr durch die steigerung?
und muss man auf den prüfstand oder reicht einfach das gutachen für den tüv? |
kommt auf den Leistungszuwachs und auf die Versicherung an. Am besten wie schon von Anderen geschrieben wurde: nachfragen
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Alfa GT 1.9 JTD, Chiptuning auf 180PS / 365NM, 8,5x19" mit 225/35, 40mm Tieferlegung, handgeschweißte Edelstahl-Duplexanlage, Foliatec-Midnight-Reflex |
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Beitrag vom 16.05.2007 - 19:50 |
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162 Beiträge - Alfista
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also bei einer Leistungssteigerung kann die versicherung keinen Höheren Beitrag verlangen da du nicht die PS zahlst sonder die Karosserie.. kleines Beispiel: Ein Kollege von mir hat in seinen Vierer Golf den 3,2l TT Motor eingebaut und eintragen lassen zahl aber immernoch den selben Beitrag an Versicherung.. Er hat eine kleine Tuning Firma und der müsste es eigentlich wissen
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ALFA GT 1,9 16V jtd Q2 |
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Beitrag vom 17.05.2007 - 11:31 |
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2196 Beiträge - Profi Alfista
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Auf jeden Fall die Mehrleistung "Legalisieren" lassen, ansonsten kann es zu Problemen mit der Versicherung führen. In der Regel bleibt die Einstufung erhalten - siehe 3.2 GT, dieser hat dieselbe Typenklasse wie der 1.9 JTD - ! Jedoch erlischt dann die Garantie des Herstellers . Also bitte prüfen, ob der Hersteller des Tunings auch eine Gewährleistung auf Motor gibt.
Jedoch ist auch zu bedenken, dass einige andere Bauteile am Motor unter der Mehrleistung "leiden", wie z.B Kupplung, Getriebe, Bremsen.
Gruß Vanhilly
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Destinti Saluti Vanhilly
GT 1.9JTD Sportiva mit DPF, EZ 2006, 30mm Eibachfedern plus Bilstein B4 Dämpfer, Novitec-Domstrebe, Zender Doppelrohrauspuff ( nur wegen Optik ), Spurplatten 10mm pro Rad vorne / hinten, Aluleiste MY2007, IPOD-Ansteuerung, WR GTA 17Zoll Felgen und SR SP3
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Historie: 33 SW 1,5 4x4, 33 1,7 QV, Spider Junior 1300 Bj. 75, 155 V6, 156 2.0 TS |
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Beitrag vom 17.05.2007 - 11:56 |
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1395 Beiträge - Hardcore - Alfista
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Zitat Original geschrieben von Freshman
also bei einer Leistungssteigerung kann die versicherung keinen Höheren Beitrag verlangen da du nicht die PS zahlst sonder die Karosserie.. kleines Beispiel: Ein Kollege von mir hat in seinen Vierer Golf den 3,2l TT Motor eingebaut und eintragen lassen zahl aber immernoch den selben Beitrag an Versicherung.. Er hat eine kleine Tuning Firma und der müsste es eigentlich wissen |
Es gab da mal eine Passage um solche Dinge mit der Versicherung zu klären. Nannte sich Tuning-Zuschlag. Aber der ist schon seit längerem abgeschafft. Und die Prämie kann sehr wohl steigen, da sich mit erhöhter Leistung auch die Unfallwahrscheinlichkeit erhöht (klingt zwar blöd, ist aber so).
Im Endeffekt ist das Sache der Versicherung wie sie das regelt.
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Alfa GT 1.9 JTD, Chiptuning auf 180PS / 365NM, 8,5x19" mit 225/35, 40mm Tieferlegung, handgeschweißte Edelstahl-Duplexanlage, Foliatec-Midnight-Reflex |
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Beitrag vom 18.05.2007 - 20:36 |
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Moderator 3628 Beiträge - Cuore Sportivo
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ja, bei denen weiß man nie, eventuell gibts ja noch ne spurverbreiterungstieferlegungssportauspuff - schwarzerückleuchten-zusatzprämie , hoffentlich Arroganz Versichert
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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Donrolando am 18.05.2007 - 22:48.
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Beitrag vom 18.05.2007 - 21:42 |
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37 Beiträge - Neuling
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Hallo,
ich kann Euch hier als Versicherungsfachmann eine Antwort geben!
In meinem Fall wäre ich.... in eine andere, höhere Stufe gerutscht. Die Gesellschaft prüft, wenn es im Schein eingetragen ist, ob z.B. statt normal 150 PS, jetzt 183 PS ein GT aufgeführt ist.
Bei einem Kunde von mir, fährt einen VW, hat es NICHTS ausgemacht, weil kein vergleichbarer VW mit mehr PS in der Liste ist.
Bzgl. Versicherungsleistung ist das so ein Problem.... Wo kein Kläger - dort ist auch kein Richter.
Es wird normalerweise auch nicht, nach Tuningteile geschaut. Auch die Polizei macht das nicht.
Es kommt nur dazu, wenn z.B. ein schwerer Unfall mit Todesfolgen geschehen ist und die Staatsanwalt die Überprüfung in Auftrag gibt.
Die Versicherung muss ja sogar bei Alkohol zahlen. Holt sich allerdings bis zu einer Höchstgrenze von ca. 5.000€ das Geld vom Versicherungsnehmer in der Haftpflichtversicherung zurück.
So,
ich hoffe Euch geholfen zu haben.
LG
Franky
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Beitrag vom 31.05.2007 - 10:51 |
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