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Forenübersicht » 3. Alfa Romeo GT » 3.10. Tuning / Styling » Scheiben tönen - rundherum!

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35 Beiträge in diesem Thema (offen) Seiten (3): (1) 2 3 weiter >
Autor
Beitrag
Gast Topone  
Scheiben tönen - rundherum!
Gast
Hoi zusammen


Ich möchte evtl. meine Scheiben tönen. Die Heckscheibe und die zwei kleine Seitenscheiben so schwarz wie möglich und die Frontscheibe plus die zwei restlichen auch verdunkeln.

Weiss jemanden von euch wie es in der Schweiz aussieht mit dem Gesetz? Darf ich die Frondscheibe auch dünkler machen?
Beitrag vom 10.06.2007 - 21:44
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faya ist offline faya  
2114 Beiträge - Profi Alfista
faya`s alternatives Ego
neeee darfste nicht machen...



Vorher: Alfa GT 1.9 jtd, schwarz mit KW Stufe 1, Powertec Spurplatten 10mm, Mille Miglia UDT F20 in 19", lackierte Bremssattel, Domstrebe, getönte Scheiben, Biscione Aufkleber, Momo Schaltknauf gekürzt, Alu Pedale, Soundanlage...

Jetzt: BMW 135i weiss 3.0 6 Zylinder TwinTurbo aut. mit Schaltwippen.
BMW Performance Doppelrohranlage, Powertec Spurplatten 10mm, Carbon Heckspoiler, schwarze Nieren, M Paket, getönte Scheiben 18" BMW Performance Doppelspeichen Felgen.

Dazu noch ein Zweirad... KTM Supermoto T LC8 990...
Beitrag vom 10.06.2007 - 21:52
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alfista1 ist offline alfista1  
6095 Beiträge - Weiser - Alfista
alfista1`s alternatives Ego
nein

Kein Chance. Nicht mal die Fahrer und Beifahrer Seite.



Alfa GT 8-)
Alfa Romeo...eine Marke...eine Tradition...ein Mythos...eine Sucht
Beitrag vom 10.06.2007 - 22:20
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Gast Topone  
Gast
gar nicht? Scheiss REGEL!!!!
Beitrag vom 10.06.2007 - 22:50
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Pepe ist offline Pepe  
325 Beiträge - Grosser Alfista
Pepe`s alternatives Ego
Jedoch sieht man in Deutschland häufiger Autos (meist schwarze Außenfarbe) mit rundherum getönten Scheiben fahren. Ich denke einmal die Besitzer haben einen Promibonus oder andere Gesetze.Aergerlich



Alfa GT 2.0 JTS Progression, Alfarosso
Beitrag vom 11.06.2007 - 07:49
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faya ist offline faya  
2114 Beiträge - Profi Alfista
faya`s alternatives Ego
ja so wirts warscheinlich sein... als ich meine scheiben tönen lies wollte ich die vorderen auch bischen dunkler aber da haben sie mir abgewinkt...



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Beitrag vom 11.06.2007 - 08:05
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Brewman ist offline Brewman  
46 Beiträge - Neuling
Brewman`s alternatives Ego
Wenn man sich vom Arzt ein Attest auf Sonnenallergie ausstellen lässt, kann man sich die vorderen Seitenscheiben verdunkeln lassen und werden dann auch eingetragen.

Ich hab das mal gelesen und weiß auch nicht ob das stimmt. Musse mal mitn Arzt reden.... grosses Lachen

Wär doch aber ne logische Erklärung dafür...

Aber das mit der Windschutzscheibe kannst definitiv knicken.... würde ich dir auch nicht raten!
Erstens sieht man dann, wenn die anderen Scheiben dunkel sind, von vorne sowieso nicht mehr viel vom Innenraum..
Und dann wirds auch noch in der Nacht sehr anstrengend für die Augen...:(



Alfa GT 1.9 JTD is rockin...
nuvola azurro, Leder Rot, Xenon
Beitrag vom 11.06.2007 - 11:19
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bGT ist offline bGT  
631 Beiträge - Erfahrener Alfista
bGT`s alternatives Ego
Stimmt, ist nicht erlaubt... Hingegen hat mein GT bereits ab Werk verdunkelte Scheiben, inkl. Fahrer- und Beifahrer - die einfach etwas weniger wie hinten... Sieht m.E. perket aus so...



Wer sp?ter bremst ist l?nger schnell.....Alfa GT 3.2 V6..........O==V==O........ Alfa 75 1.8 TB
Beitrag vom 11.06.2007 - 11:21
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Bloody ist offline Bloody  
4556 Beiträge - Alfista Legende
Bloody`s alternatives Ego
Eine Färbung von 25% (!) der Scheibe ist erlaubt. Auslegen kann man diesen Paragraphen wie man möchte... es gibt durchaus Leute die (natürlich Teuer über Gutachten etc.) die Scheibe zu 1/4 verblenden durften. Selbstreden vollständig. Ist eben die alternative zum 1/4 Grünkeil oder einem Frontscheibenaufkleber...



We are useless italians and we havent build this properly! - J. Clarkson (2007)

Squadra Baviera
Matschbirnen Ehemaliger

Audi S5 Coupe / 4.2 V8 / Quattro / Daytona-Grau / Leder Rot
Beitrag vom 11.06.2007 - 12:45
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faya ist offline faya  
2114 Beiträge - Profi Alfista
faya`s alternatives Ego
gilt das den auch für die schweiz???



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Beitrag vom 11.06.2007 - 12:47
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Gast Topone  
Gast
wäre geil wenn man dies in der Schweiz machen kann!!!
Beitrag vom 11.06.2007 - 14:28
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faya ist offline faya  
2114 Beiträge - Profi Alfista
faya`s alternatives Ego
das würd mich auch interessieren...



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Beitrag vom 11.06.2007 - 15:40
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bGT ist offline bGT  
RE:
631 Beiträge - Erfahrener Alfista
bGT`s alternatives Ego
Zitat
Original geschrieben von Bloodwarrior

Eine Färbung von 25% (!) der Scheibe ist erlaubt. Auslegen kann man diesen Paragraphen wie man möchte... es gibt durchaus Leute die (natürlich Teuer über Gutachten etc.) die Scheibe zu 1/4 verblenden durften. Selbstreden vollständig. Ist eben die alternative zum 1/4 Grünkeil oder einem Frontscheibenaufkleber...



Mooooooment - das ganze bezieht sich auf die Heck- und hinteren Seitenscheiben! Nicht aber auf die Frontscheibe und vorderen Seitenscheiben!

Ich such mal schnell den Paragraphen raus...

Auch Frontscheibenkleber sind verboten!



Wer sp?ter bremst ist l?nger schnell.....Alfa GT 3.2 V6..........O==V==O........ Alfa 75 1.8 TB
Beitrag vom 11.06.2007 - 15:43
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Bloody ist offline Bloody  
4556 Beiträge - Alfista Legende
Bloody`s alternatives Ego
Kann sein das dies ein Schweizer Exklusiv ist ;)



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Beitrag vom 11.06.2007 - 15:47
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bGT ist offline bGT  
631 Beiträge - Erfahrener Alfista
bGT`s alternatives Ego
Auszug aus dem Schweizer Gesetz VTS Art. 71

Art. 71 Türen, Fenster, Sicht

4 Alle Fensterscheiben bei Räumen für Führer, Führerinnen, Mitfahrer und Mitfahrerinnen müssen aus Sicherheitsglas oder einem ähnlichen Material bestehen, das bei Bruch keine erheblichen Verletzungen verursachen kann. Scheiben, die für die Sicht des Führers oder der Führerin nötig sind, müssen eine klare, verzerrungsfreie Durchsicht gestatten, witterungsfest sein und auch nach längerem Gebrauch mindestens 70 Prozent Licht durchlassen. Windschutzscheiben müssen bei Bruch dem Führer oder der Führerin noch eine ausreichende Durchsicht ermöglichen.

5 Der Führer oder die Führerin muss, bei einer Augenhöhe von 0,75 m über der Sitzfläche, ausserhalb eines Halbkreises von 12,0 m Radius die Fahrbahn frei überblicken können. Die Zulassungsbehörde verfügt die erforderlichen Auflagen (zusätzliche Spiegel, Mitfahrer, Begleitfahrzeug), wenn diese Bedingung bei Arbeitsmotorwagen nicht erfüllt ist.


Rein theoretisch dürfen die vorderen Scheiben also auch getönt werden - nur gibt es kaum eine Folie welche 70% und mehr des Lichts durchlassen resp. sind die Scheiben bereits ohne Folie nahe an dem Wert und somit ist eine Tönung verboten. Frontscheibe welche einen Tönungsbalken haben, sind erlaubt solange auch dieser 70% des Lichts durchlässt.





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Beitrag vom 11.06.2007 - 15:59
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