Autor |
|
|
|
|
Schlagloch ohne Warnung!! |
|
|
174 Beiträge - Alfista
|
|
|
Ich bin stink sauer....
bin ich doch gestern auf dem Weg nach Hause in meiner Stadt volle Suppe in ein echt teifes Schlagloch gesemmelt
und das schlimme jetzt ist mein linkes Standlicht defekt und meine linke vordere Felge hat einen spürbaren Schlag.
Das Schlagloch war so ungüstig am Hang das man es von oben ( aus der Richtung aus der Ich kam) nicht sehen konnte und ein Warnschlid war dort auch nicht aufgestellt
Was kann ich denn in solch einer Situation machen? Und wer kommt für den Schaden auf=?!
|
Beitrag vom 18.03.2008 - 12:07 |
|
|
|
Moderator 6668 Beiträge - Weiser - Alfista
|
|
|
Vieleicht mal bei der Komune oder der betreffenden Stadt das Schlagloch "Anzeigen"I
Ich habe schon gehört,daß bei solchen Schäden verschiedene Gemeinden bzw.Städte aufgekommen sind! :(
Gruß
loodie 8-|
|
GT 1,8 Distinctive,Nero Carbonio Metallic,Leder Farbe Cuoio (Natur),Sportspeiche II,Novitec Federn,15mm Eibach Spurverbreiterung,rote Bremssättel,Biscione und Alfa Romeo Schriftzug Abschiebebilder
Alfa Romeo Spider 916 "Editione Sportiva" 2,0 TS, Eibach Tieferlegungsfedern, 15mm Eibach Spurverbreiterung, Aluschaltknauf, Sound mit Alpine und Audiosystem , rote Bremssättel |
|
Beitrag vom 18.03.2008 - 12:12 |
|
|
|
4556 Beiträge - Alfista Legende
|
|
|
Versuchen kannst du es bei der Stadtverwaltung, hohe Chancen würde ich mir aber nicht ausrechnen. Denn normalerweise fallen Schlaglöcher unter die Betriebsgefahr für PKW. Anders siehts bei Baustellen aus.
|
We are useless italians and we havent build this properly! - J. Clarkson (2007)
Squadra Baviera
Matschbirnen Ehemaliger
Audi S5 Coupe / 4.2 V8 / Quattro / Daytona-Grau / Leder Rot |
|
Beitrag vom 18.03.2008 - 12:15 |
|
|
|
174 Beiträge - Alfista
|
|
|
ja ich hab nur Angst das wenn ich jetzt auf die Stadt fahre und das Anspreche dann ganz schnell das loch zugeshcüttet wird oder mal eben ein Schild hingetsellt wird und wenn ich dann damit zum Anwalt gehe oder wo immer man damit hingeht, ich dann doof da stehe...naja
|
Beitrag vom 18.03.2008 - 12:16 |
|
|
|
Administrator 12463 Beiträge - Alfista Brainiac
|
|
|
Ist natürlich bescheiden was Dir passiert ist
Infos Wiki zu Schlaglöchern
|
Beitrag vom 18.03.2008 - 12:19 |
|
|
|
174 Beiträge - Alfista
|
|
|
achsoo jaa das ist ja kein richtiges schlagloch, da die dort um einen Gullideckel ca Tennisball tief ein lock gebuttelt haben also ist ja quasi eine Baustelle.
Ich denke ich werde mal ein Paar Fotos machen. Vllt sind die ja vom Vorteil *035*
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von NeoKap am 18.03.2008 - 12:25.
|
Beitrag vom 18.03.2008 - 12:20 |
|
|
|
Administrator 12463 Beiträge - Alfista Brainiac
|
|
|
Egal was du machst zuerst Beweissicherung - Fotos machen (notfalls Zollstock ranhalten und mitfotografieren, damit die Größe nachvollziehbar ist)
|
Beitrag vom 18.03.2008 - 12:25 |
|
|
|
2869 Beiträge - Profi Alfista
|
|
|
Bevor Du etwas zur Anzeige bringst, mußt Du das Loch vorher fotographieren. Am besten mittels Zollstock auch die Tiefe dokumentieren. Und dann am besten mal einem Anwalt anfragen wie man das am besten Angeht, bzw. ob Chancen auf Erfolg bestehen.
|
Gruß Christian
Früher: Alfa GT 2,0 JTS Distinctive
Jetzt: BMW F30 (320i) |
|
Beitrag vom 18.03.2008 - 12:27 |
|
|
|
3526 Beiträge - Cuore Sportivo
|
|
|
hilft da eine (verkehrs)rechtsschutz eventuell weiter?
nicht dass du noch geld in nen anwalt reinbügelst...
|
Alfa GT 2.0 JTS 16V Distinctive Sportiva, KW Gewindefahrwerk, TSW Pace 19", Ragazzon Edelstahl MSD+ESD
BMW 335i Cabrio E93, Automatik Doppelkupplungsgetriebe, 306 PS Biturbo
BMW X3 35d, M-Paket, Sport-Automatik, 313 PS Biturbo 6-Zylinder Diesel
VW Touareg V6, 265 PS Diesel
Jeep Grand Cherokee SRT, 6.4l HEMI V8 Sauger
Alfa Romeo GT 1300 junior, Baujahr 1971, 87 PS
Mercury Cougar XR-7 Convertible, Baujahr 1969, 351er V8, 250 HP, rot und laut
Mercury Cougar XR-7 Coupé, Baujahr 1969, 428 CobraJet Ram-Air V8, 400 HP, noch roter und noch lauter
"Scheiß da nix, na feid da nix." |
|
Beitrag vom 18.03.2008 - 12:31 |
|
|
|
1595 Beiträge - Hardcore - Alfista
|
|
|
Ich hab mal eben kurz recherchiert:
Gericht: LG Trier 11. Zivilkammer
Entscheidungsdatum: 15.04.2003
Aktenzeichen: 11 O 134/02
Dokumenttyp: Urteil
Straßenverkehrssicherungspflicht: Entbehrlicher Hinweis auf Schlaglöcher in einer im Bau befindlichen Straße
Orientierungssatz
Ein Straßenverkehrssicherungspflichtiger muss auf ein ca. 10 cm tiefes Loch mit einem Umfang von ca. 0,5 qm in einer Straße nicht besonders hinweisen, wenn sich die Straße erkennbar im Bau befindet und sie an ihrem Anfang, an ihrem Ende und an den Einmündungen durch Baustellenschilder "gesichert" ist.
Der Umfang der Verkehrssicherungspflicht für eine Straße richtet sich grundsätzlich danach, für welche Art von Verkehr die Straße nach ihrem äußeren Befund unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und der allgemeinen Verkehrsauffassung gewidmet ist. Die Behörden müssen aber nur diejenigen Maßnahmen ergreifen, die objektiv erforderlich und nach objektiven Maßstäben zumutbar sind. Daher haben sie regelmäßig keine (Warn-)Pflichten, wenn die Verkehrsteilnehmer bei zweckgerechter Benutzung der Straße und Anwendung der gebotenen Aufmerksamkeit etwaige Schäden selbst abwenden können.
Vielleicht hilft dir das ja noch weiter. Mach aber auf alle Fälle Fotos...
|
Beitrag vom 18.03.2008 - 12:52 |
|
|
|
216 Beiträge - Alfista
|
|
|
Das sagt das Gesetz:
§ 45 Abs. 3 Satz 1, Abs. 9 Satz 1 StVO
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Abgesehen von der Anordnung von Tempo 30-Zonen nach Absatz 1c oder Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen nach Absatz 1d dürfen insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt. Abweichend von Satz 2 dürfen zum Zwecke des Absatzes 1 Satz 1 oder 2 Nr. 3 Beschränkungen oder Verbote des fließenden Verkehrs auch angeordnet werden, soweit dadurch erhebliche Auswirkungen veränderter Verkehrsverhältnisse, die durch die Erhebung der Maut nach dem Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahrzeuge hervorgerufen worden sind, beseitigt oder abgemildert werden können. Gefahrzeichen dürfen nur dort angebracht werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs unbedingt erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muß.
Alles Weitere ist Ermessenssache der Behörde. Falls die Straße also allgemein in schlechtem Zustand war, wird man eher nicht von einer Warnschildveranlassung für ein einzelnes Schlagloch ausgehen können. War die Straße gut in Schuss, stehen die Chancen besser...
Gruß
Flow
|
-------------------Alfa Romeo GT 3.2 V6 - schwarz und schnell------------------- |
|
Beitrag vom 18.03.2008 - 14:50 |
|
|
|
2673 Beiträge - Profi Alfista
|
|
|
Fotos machen usw ist gut, wünsch Dir auch das es für Dich gut aus geht.
Aber ich denke da wirst du nicht viel chanse haben :(
|
Alfa Romeo GT 3.2 V6 - Jage nicht was du nicht fressen kannst!
Wachsen ? Wieso ? Das bekomm ich doch für nur 3€ aus der Waschanlage
Wiechers Domstrebe, K&N Luftfilter, Novitec Pedale, Toora 18", ALU Unterboden, Diverses
Ragazzon Edelstahl MSD
Ragazzon Edelstahl ESD 2 x 80
VA: Novitec Distanzscheiben 15mm
HA: H&R Distanzscheiben 15mm
GT Frazione Bavaria |
|
Beitrag vom 18.03.2008 - 21:31 |
|
|
|
468 Beiträge - Grosser Alfista
|
|
|
ic wüd bilder machen und zur stadt fahren ! hat nen kollege von mir auch gemacht wollten die erst nicht zahlen rechtsanwalt eingeschaltet da gings aufeinmal!
|
Alfa 159 Sportwagen Ti Q4 |
|
Beitrag vom 18.03.2008 - 22:57 |
|
|
|
36 Beiträge - Neuling
|
|
|
Hi,
Meinem Freund ist das ganze auf der Autobahn passiert!
Allerdings kommt hier der nette Satz in Deutschland herrscht fahren auf Sicht!
Wünsch dir trotzdem viel Glück.
:)
|
1.9 Jtd
|
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zuletzt von Morgaine am 02.04.2008 - 17:49.
|
Beitrag vom 19.03.2008 - 08:02 |
|
|
|
434 Beiträge - Grosser Alfista
|
|
|
also wenn das loch ziemlich groß ist, dann hast du sehr gute chancen auf geld. klar fahren auf sicht, aber wenns sehr schlecht zu sehen ist und das loch größer ist als erlaubt, dann rechne dir mal gute chancen aus. wenn keine schilder da waren und dazu sind die heinis verpflichtet,dann hast gute chancen. rechtsanwalt einschalten, immer gut. viel glück und berichte mal bitte drüber!
ciao *035*
|
ALFA ROMEO GT, CHE BELLEZZA !!! |
|
Beitrag vom 04.04.2008 - 13:42 |
|