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Vom Reifenhändler über den Tisch gezogen... |
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6 Beiträge - Einmalposter
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Hi GT Kollegen!
1. Beitrag meinerseits, und gleich ein Problem....
Folgendes: Hab mir heute neue Felgen für meine Sommerreifen geholt (OZ Anniversary... bildhübsche Felge auf nem schwarzen GT!).
Habe die Serienmäßigen Bridgestone Potenza 215/45 R17 draufspannen lassen, die beim Sportiva sowieso dabei sind. Soweit alles Supi...
Aber, als die Wintereifen runterkamen ( Felge war die Sportiva-Wählscheibe) seh ich im Radkasten fiese Schleifspuren. Erst denk ich, da steht bestimmt nur die Plastikabdeckung des Radkastens vor. Auf der anderen Seite aber genau dasselbe.
Hmm... auf die Wintereifen gesehen... HÄ Da sind doch allen ernstes 215/55 R17 drauf! Hatte im Jahr 2007 Wintereifen gekauft, und den Fahrzeugschein hingegeben, gesagt das ich passende Reifen für meine 17 Zöller brauche, O-Ton "Fach"Händler: Ja klar da nehmen wir auch 215/45 R17 die selbe Größe ist ja schon auf der Felge.
Ich dachte damit sei die Frage geklärt, aber aus dem Lager geholt und montiert wurden eben die viel zu großen Reifen...
Der knüller ist auf der Rechnung steht ein 215/45 R17 Sommerreifen (hatte nen Nagel in dem Sommereifen und gleich die Wintereifen mitbestellt) und dann vier 215/55 R17 Wintereifen.
Hab natürlich nur den oberen Posten gelesen, und gedacht alles sei I.O...
Sehr lange Rede kurzer Sinn: Der Händler hätte doch mit den Daten aus dem Fahrzeugschein erkennen müssen das die falsche Größe montiert war? Mit einem nicht für das Fahrzeug zugelassenen Reifen die Kunden vom Hof lassen, ist ja auch nicht so astrein, oder?
Ich Depp könnt mir selber in den Arsch beißen...
Sonst überprüf ich immer nochmal alles am Auto. Hab allen Ernstes nicht mehr auf die Reifen gesehen!
Jetzt bin ich den ganzen Winter mit den Dingern durch die Gegend gegurkt, waren auch keine Schleifgeräusche zu hören... Zum Glück ist nix passiert.
Was meint Ihr? Ist da der Händler zumindest teilschuldig, oder war ich einfach nur zu blöd, und ahb#s nicht anders verdient?
luckyworm
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Beitrag vom 19.03.2008 - 22:00 |
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Administrator 12463 Beiträge - Alfista Brainiac
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Fragen kostet zumindest erstmal nix. Rechnung nehmen und hinfahren. Vielleicht kann er Dir nen günstigen Umtausch anbieten - Deine Reifen sind ja nun schon benutzt.
Was die Abriebspuren im Radkasten angeht - ist nur der Teppich abgerieben oder mehr ? Wenn's nur der Teppich ist - das passiert hier am Ende allen, wenn sie den GT tieferlegen - sowas ist verschmerzbar.
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Beitrag vom 19.03.2008 - 22:17 |
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2673 Beiträge - Profi Alfista
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Hinfahren und mal auf blöd fragen ob Ihm was auffällt.
Vielleicht dann mal einen Tip geben das auf diese Felge 215/45 R17 rauf gehören und er mal sehen soll was montiert wurde.
Würd da schon hart bleiben weil sowas nicht OK ist.
Vielleicht gibts ja entschädigung?
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Alfa Romeo GT 3.2 V6 - Jage nicht was du nicht fressen kannst!
Wachsen ? Wieso ? Das bekomm ich doch für nur 3€ aus der Waschanlage
Wiechers Domstrebe, K&N Luftfilter, Novitec Pedale, Toora 18", ALU Unterboden, Diverses
Ragazzon Edelstahl MSD
Ragazzon Edelstahl ESD 2 x 80
VA: Novitec Distanzscheiben 15mm
HA: H&R Distanzscheiben 15mm
GT Frazione Bavaria |
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Beitrag vom 19.03.2008 - 22:18 |
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3455 Beiträge - Cuore Sportivo
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Wenn die Reifen für den GT nicht zugelassen sind würd ich auf Händlerfehler tippen, aber bei unserem verdrehtem Rechthaben-Rechtbekommen System würd ich nicht darauf wetten.
Könnt schon sein, dass da irgendwo ein Passus ist, wonach DU das hättest wissen müssen.
Vielleicht kann mal ein Rechtsgelehrter hierzu was sagen?:(
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von pinkpanther am 19.03.2008 - 22:22.
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Beitrag vom 19.03.2008 - 22:20 |
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6 Beiträge - Einmalposter
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Zitat Original geschrieben von pinkpanther
Wenn die Reifen für den GT nicht zugelassen sind würd ich auf Händlerfehler tippen, aber bei unserem verdrehtem Rechthaben-Rechtbekommen System würd ich nicht darauf wetten.
Könnt schon sein, dass da irgendwo ein Passus ist, wonach DU das hättest wissen müssen. |
Genau das ist das Problem. Ich denke der Händler hat in dem Fall auch die Sorgfaltspflicht verletzt (Immerhin war vorher die richtige Größe auf den Felgen).
Aber wegen dem "Du bist Deutschland" Faktor, könnt es halt auch sein, dass ich irgendeinen Paragraphen verletzt habe.
Wollt eben zum Händler, der hat aber schon die Pforten geschlossen und anscheinend frühzeitig Ostern eingeläutet.
Werd auf jeden Fall nach Ostern meine Erlebnisse posten.
P.S.: Abriebspuren hinten nur am Teppich, vorne Teppich und die innere Plastikverkleidung zum Motor hin. Also nix ernstes...
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Beitrag vom 20.03.2008 - 14:41 |
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1595 Beiträge - Hardcore - Alfista
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Hab hier was gefunden, auch wenn es nicht ganz passt, weil du ja zum Glück keinen Unfall hattest:
Gericht: Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg
Entscheidungsdatum: 22.06.1971
Aktenzeichen: 7 U 113/70
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 254 BGB, § 278 BGB, § 823 BGB, § 831 BGB
Zur Haftung eines Reifenhändlers beim Verkauf nicht typengemäßer Reifen - Zur Anrechnung eines Mitverschuldens des Beauftragten des Käufers
Orientierungssatz
1. Ein Reifenhändler haftet für Unfallfolgen aus dem Verkauf von Reifen, die für den betreffenden Fahrzeugtyp nicht zugelassen sind. Der Käufer muß sich gemäß BGB § 254 ein Mitverschulden seines Beauftragten anrechnen lassen. Dies folgt auch bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung in entsprechender Anwendung des BGB § 278.
Wenn ein Händler laut diesem Urteil für Unfallfolgen haftet, dann wird er auch in deinem Fall haften. Ein Mitverschulden wirst du dir sicherlich anrechnen lassen müssen. Vielleicht könnt ihr Euch 50/50 einigen.
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Beitrag vom 20.03.2008 - 15:12 |
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Moderator 3628 Beiträge - Cuore Sportivo
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super, wat die träumerin alles so aus dem ärmel schüttelt,
hätte ich aber auch getippt, denn du als fahrzeugführer bist ja schl. auch für den tech. einwandfreien zustand deines pkws verantwortlich...
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Alfa 156 Sportwagon, 2,4 JTD (2001-2005)
Alfa GT, 1,9JTD, (2005-2010)
Alfa GT, 3,2l, (2010-2014)
Alfa Giulietta, 1,6 JTDM (2012-2017)
Audi A4 Avant, Bj 1997, 1.6l , 100PS (Baustellentrecker)(2014-2021)
BMW 116i (F21) (2016-2019)
Volvo XC60 D4 (2019-2022)
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Alfa Tonale Speciale (2022-2024)
Fiat Ducato Wohnmobil (2024-)
VW ID3 (2024-2026)
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Beitrag vom 20.03.2008 - 18:30 |
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1595 Beiträge - Hardcore - Alfista
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Zitat Original geschrieben von landmatrose
super, wat die träumerin alles so aus dem ärmel schüttelt,
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Ich hab wohl doch den Beruf verfehlt... Hab ein paar Recherchemöglichkeiten zur Verfügung und ab und an kann ich damit halt mal was beisteuern ..
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Beitrag vom 20.03.2008 - 19:41 |
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2869 Beiträge - Profi Alfista
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Nur so zum Trost: Bei mir schleift manchmal je nach Fahrsituation sogar die Originalbereifung
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Gruß Christian
Früher: Alfa GT 2,0 JTS Distinctive
Jetzt: BMW F30 (320i) |
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Beitrag vom 20.03.2008 - 19:53 |
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6 Beiträge - Einmalposter
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Zitat Original geschrieben von landmatrose
hätte ich aber auch getippt, denn du als fahrzeugführer bist ja schl. auch für den tech. einwandfreien zustand deines pkws verantwortlich...
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War auch mein Verdacht, mich ärgert tierisch, daß ich echt nicht mehr nach den Reifen geschaut habe.
Aber werde bei Gelegenheit (wenn mal die Sonne scheint) Fotos von den Felgen machen... Die OZ Anniversary sehen wirklich schick auf 'nem GT aus!
Ansonsten vielen Dank für die Antworten
Frohe Feiertage!
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Beitrag vom 20.03.2008 - 21:30 |
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6 Beiträge - Einmalposter
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Hi!
War heut endlich beim Reifenhändler... Laut Aussage des Chefs liegt das Verschulden ganz allein beim Händler!
Aufgrund der Sorgfaltspflicht dürfen nur Autos zurück inn den Straßenverker die auch einen Versicherungsschutz besitzen.
Ich kriege die Reigen also komplett ersetzt
Der Chef von dem Laden kann selbst kaum glauben das sowas passieren konnte. Der hat mir das EDV-System für die Bestellungen gezeigt. Wenn man die Fahrzeugdaten eingibt, kann man garnicht die falschen Reifen bestellen.
Als wir soweit fertig waren, kam der arme Kerl rein, der die Reifen damals bestellt hatte.
Oh weia! Der ist vielleicht gefönt worden
Der tat mir nachher richtig leid, hab Ihn dann auch in Schutz genommen, weil der Chef schon von Kündigung anfing...
Ach so, wegen dem Gerichtsurteil hab ich auch gefragt. Das gilt wirklich nur bei einem Unfall. Und das heißt dann für den Reifenhändler 50% von allen Kosten, also alle Schäden, Folgeschäden durch Verletzungen usw. und evtl. anfallende Gerichtskosten.
Naja, ist ja alles glimpflich abgelaufen. Auf jeden Fall passiert mir sowas nicht nochmal!
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Beitrag vom 26.03.2008 - 14:46 |
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3455 Beiträge - Cuore Sportivo
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das freut mich echt für dich
Was ist mit den Kotflügelinnenverkleidungen? Sind die in Ordnung, sonst müssten die auch noch auf deren Kosten ersetzt werden.
Das passiert in der Firma bestimmt nicht noch einmal,
und der Mitarbeiter soll wirklich froh sein, dass nichts passiert ist, denn das ist schon grobe Fahrlässigkeit und hätte sein Konto das ganze Leben belastet. Bei grober Fahrlässigkeit holt die Versicherung sich das Geld nämlich zumindest teilweise wieder. Er hätte als Fachkraft das sofort erkennen müssen.
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Beitrag vom 26.03.2008 - 15:13 |
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771 Beiträge - Alfista - Junkie
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Na ja, ist ja nochmal gut ausgegangen.....
Sieht man das denn nicht extrem, ich meine den Unterschied von 45 zu 55er reifen auf der 17er felge......?
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ALOAH aus der schönen Pfalz!!
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Beitrag vom 26.03.2008 - 15:21 |
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6 Beiträge - Einmalposter
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Kotflügelinnenverkleidung ist soweit i.O. Der Teppich ist soweit intakt. Ansonsten scheint der Reifen vorne beim Einfedern ein bisschen an den oberen Traggelenken geschliffen zu haben, die Reifen haben innen im Profil unregelmäßige Abnutzungserscheinungen die ich mir anders nicht erklären kann.
Als ich die Reifen eben aus dem Keller geholt hab, habe ich nochmal beide nebeneinander gestellt. Muß sagen so stark sieht man das nicht, die 55er haben seitlich einen viel größeren Bauch, von der Höhe fällt dadurch optisch kaum was auf. Im Radhaus allerdings sehen die Sommerreifen jetzt ziemlich veroren aus.
Naja die Tieferlegung ist schon geplant...
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Beitrag vom 26.03.2008 - 16:13 |
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