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Hilfeeeeeeeeeeeee!!!!!! |
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32 Beiträge - Grünschnabel
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Alsooooo...Ich brauch mal wieder eure Hilfe....
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Ich möchte mir ein Satz neue Felgen kaufen. Das Problem ist Folgendes:
Ich hab einen neuen Sommerreifen mit 40er Querschnitt.
Die Firma "Emotion" hat mehrere Felgen in ihrem Programm. Eine davon ist laut Gutachten mit einem 35er Reifenquerschnitt zugelassen die andere mit einem 40er Querschnitt. Die die ich möchte ist die mit der 35er querschnitt-zulassung.
Nun Folgende Frage(n):
1: Wie kann es sein das die Felge für mein Fahrzeug mit einem 35er Reifenquerschnitt zugelassen ist obwohl in
meinem Fahrzeugbrief kein 35er Reifenquerschnitt drinsteht.
2. Wieso haben beide Felgen unterschiedliche Reifenzulassung obwohl beide 8x18 sind und dieselbe ET haben.
3. Kann man nicht auf die "35" Felge einen "40" Reifen draufmachen und das beim TÜV dann irgendwie eintragen
lassen wenn man das Gutachten der anderen Felge zeigt und erklärt??
Ich glaub das wars erstmal...Ich hoffe es ist alles verständlich...Wenn nicht bitte nachfragen...
Schon mal besten dank....
Gruß Alfatier
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Beitrag vom 04.05.2010 - 21:21 |
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551 Beiträge - Erfahrener Alfista
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...zu Punkt 3 kann ich folgendes sagen: du kannst ganz ohne Zweifel auch den 40er Querschnitt auf die 8x18er Felge ziehen lassen... wichtig bei der Reifenwahl ist der Geschwindigkeits- sowie der Tragfähigkeitsindex... wenn diese Werte zum Auto passen und die Abweichung vom Abrollumfang (hierzu gibt es im Netz hilfreiche Reifenrechner) im Rahmen liegt, ist es absolut kein Problem... sollte die Toleranz beim Abrollumfang ausserhalb der Toleranz liegen, bliebe immernoch eine Tachoangleichung um den TÜV zu befriedigen... also machbar ist letztendlich (nahezu) alles... immer eine Frage des Aufwandes, welchen man bereit ist einzubringen...
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2,0 JTS Distinctive, silber metallic, Leder schwarz, Xenon / nachträglich schwarz lackiert, Bose, H+R Gewindefahrwerk, K+N Luftfilter, Alfa Fußmatten, Klarglasblinker, Novitec Pedale und Fußstütze, Embleme entfernt, RH-ZW3 Felgen 2-teilig und hochglanzverdichtet, VA 8,5x18 / HA 9x18 ringsum mit 225/35 R18, englische NSL, Ragazzon Duplex Anlage je 1x 84mm (modifiziert, samt Heckstoßstange), Pioneer Doppel DIN Headunit, Heckklappe clean, Sportiva Frontblinker, PDC und Lenkradtasten nachträglich entfernt, Wischdüsen in Wagenfarbe lackiert, Alu-Unterboden... |
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Beitrag vom 04.05.2010 - 21:32 |
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32 Beiträge - Grünschnabel
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also jetzt hab ich ja grade schon n 40er Querschnitt drauf. Der steht auch so in meinem Brief von Alfa zugelassen...
Vielleicht nochmal deutlicher. Ich hab auf meinem Auto Originale Alfa Felgen, soweit ich weiß die Sportspeiche 2. In 18 Zoll. Für die Felge hab ich mir n 225/40 ZR18 von Pirelli geholt. So ist es auch laut Fahrzeugbrief erlaubt.
Jetzt möchte ich mir eine Felge kaufen von der Firma "emotion" die laut Felgengutachten nur mit einem 35er Reifenquerschnitt erlaubt ist.
Das der 40er Querschnitt aufs auto darf, weiß ich also. Aber darf ich den jetzt auch auf die Felge von Emotion machen? Und dann beim tüv "eintragen" oder was auch immer??
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Beitrag vom 04.05.2010 - 21:39 |
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Moderator 6668 Beiträge - Weiser - Alfista
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Die Sportspeiche II ist 'ne 17" ergo hast du die SP III das ist ne 18er
Ciao
loodie
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GT 1,8 Distinctive,Nero Carbonio Metallic,Leder Farbe Cuoio (Natur),Sportspeiche II,Novitec Federn,15mm Eibach Spurverbreiterung,rote Bremssättel,Biscione und Alfa Romeo Schriftzug Abschiebebilder
Alfa Romeo Spider 916 "Editione Sportiva" 2,0 TS, Eibach Tieferlegungsfedern, 15mm Eibach Spurverbreiterung, Aluschaltknauf, Sound mit Alpine und Audiosystem , rote Bremssättel |
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Beitrag vom 04.05.2010 - 21:41 |
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Administrator 12464 Beiträge - Alfista Brainiac
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Bitte keine solchen Threadtitel wie "Hilfeeeeeeeeee"! Immer etwas aussagekräftiges reinschreiben ! Habe hier mal angepasst.
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Beitrag vom 04.05.2010 - 21:59 |
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551 Beiträge - Erfahrener Alfista
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Zitat Original geschrieben von Alfatier
Das der 40er Querschnitt aufs auto darf, weiß ich also. Aber darf ich den jetzt auch auf die Felge von Emotion machen? Und dann beim tüv "eintragen" oder was auch immer?? |
...ja, du darfst - sofern obige Kriterien erfüllt werden... in manchen Fällen besteht der TÜV-Prüfer auch noch auf eine Reifenfreigabe seitens des Reifenherstellers... aber bevor dies notwendig ist sollte man vor Ort mit dem jeweiligen TÜV klären was er benötigt... hierbei gibt es regional offenbar doch noch so manche Unterschiede... prinzipiell sehe ich für dein Vorhaben absolut kein Hindernis...
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Beitrag vom 04.05.2010 - 22:07 |
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