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168 Beiträge - Alfista
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Hallo..
wo könnte ich eine Abe oder so kriegen?
Es sind die 18 Zoll felgen. Muss ich zur händler fahren?
MFG
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Beitrag vom 07.07.2010 - 19:50 |
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267 Beiträge - Alfista
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Hallo,
das ist doch eine Original Alfa Felge die auf das Auto gehört. Glaub kaum, dass es dafür eine extra ABE gibt. Wieso benötigst du denn eine?
Aber im Zweifelsfall ist der Weg zum Händler sicher der Richtige, wobei ich schätze, der wird gucken wie ein Teletubbie.
Grüße
hec_gt
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Alfa Romeo GT 1.9 JTD
Distinctiv, außen schwarz metallic, innen schwarz Leder, Domstrebe, SSP IV, diverse Kleinigkeiten
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Beitrag vom 07.07.2010 - 19:58 |
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168 Beiträge - Alfista
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Im Fahrzeugschein stehn die nicht drinne... dann gehe ich davon aus...das ich ABE brauch..oder nicht?
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Beitrag vom 07.07.2010 - 20:04 |
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Administrator 12464 Beiträge - Alfista Brainiac
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Das ist ein Originalteil, für dass Du keinen Nachweis brauchst ! Leg Dir zur Beruhigung das Proepekt von Alfa ins Handschuhfach, falls mal ein Polizist fragt ;-)
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Beitrag vom 07.07.2010 - 21:19 |
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2869 Beiträge - Profi Alfista
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Kenne das Problem auch . Ich habe mir über meinen Händler eine Unbedenklichkeitserklärung von FIAT schicken lassen, und habe dann die 18" in die Papiere eintragen lassen. Die paar Euro war mir das wert.
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Gruß Christian
Früher: Alfa GT 2,0 JTS Distinctive
Jetzt: BMW F30 (320i) |
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Beitrag vom 07.07.2010 - 22:34 |
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168 Beiträge - Alfista
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Danke Jungs, werde bei Barbara anrufen :P
habe schon 2x probleme mit Polizei gehabt...
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Beitrag vom 07.07.2010 - 22:40 |
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168 Beiträge - Alfista
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Hallo,
habe eben eine E-mail vom Fr. Barbara Schmalle.
dabei habe ich ein datenblatt erhalten und Sie schrieb:
Sehr geehrter Herr Z........, anliegend erhalten Sie ein Datenblatt für Ihr Fahrzeug Alfa GT 1.9 JTD, aus dem alle zulässigen Rad-/Reifenkombinationen ersichtlich sind. Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich, da sie Bestandteil der Fahrzeug ABE sind. In der Zulassungsbescheinigung Teil I ist auf der Rückseite unter Punkt 15 nachfolgend aufgeführter Vermerk: Hinweis zu Feld (15.1) bis (15.3) Andere als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der gültigen Betriebserlaubnis/EG-Typgenehmigung am Fahrzeug angebracht werden. Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I ist hierfür nicht erforderlich. Mit freundlichen Grüßen / Cordiali saluti / Best regards
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Beitrag vom 08.07.2010 - 17:32 |
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267 Beiträge - Alfista
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Na also, geht doch. Eine Kopie von dem COC? wisch hab ich auch immer dabei, man kann ja nie wissen wer einem auflauert.
Grüße
hec_gt
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Alfa Romeo GT 1.9 JTD
Distinctiv, außen schwarz metallic, innen schwarz Leder, Domstrebe, SSP IV, diverse Kleinigkeiten
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Beitrag vom 08.07.2010 - 19:48 |
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168 Beiträge - Alfista
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Zitat Original geschrieben von GTv6
Aha, die Barbara hat sich gekümmert
Und alles wird gut |
danke nochmal
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Beitrag vom 08.07.2010 - 20:58 |
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629 Beiträge - Erfahrener Alfista
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Die hab ich mir auch geleistet, sehen gut aus und sind eintragungsfrei....
Foto
Grüße vom Rande Berlins
Findus
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mia bella macchina:
Alfa Romeo GT 2.0 JTS Selespeed
Stromboli-grau EZ 10/2004
senza cuore saremmo solo macchine
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Beitrag vom 09.07.2010 - 09:08 |
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