Autor |
|
|
Aufkleber für KFZ-Nummernschild ! in DE erlaubt? |
|
|
2116 Beiträge - Profi Alfista
|
|
|
hallo zusammen,
ich habe beim stöbern in der ebucht aufkleber für das kfz-kennzeichen entdeckt....
sieht gar nicht mal so schlecht aus wie ich finde ... ! aber sind solche aufkleber auf dem kennzeichen in deutschland erlaubt? ich glaube wohl eher nicht, oder ? hat jemand erfahrungen damit ... ?
|
Alfa GT 3.2 V6 24V Distinctive (BJ 2006)
Alfa 147 2.0 TS Selespeed Distinctive (BJ 2001)
Alfa 155 1.8 TS Sportiva (BJ 1995) (Winterauto)
Alfa 145 Quadrifoglio Verde (QV) 2.0 (BJ 1996)
Alfa 33 IMOLA 1.4 I.E. (BJ 1993) |
|
Beitrag vom 17.01.2011 - 22:20 |
|
|
|
|
jegliche veränderung am kennzeichen ist urkundenfälschung!
streng genommen kann dir die rennleitung an nem schlechten tag da gehörig ans bein pi******!
|
2007er GT 1,9JTD Distinctive in Silber (Argento Alfa) |
|
Beitrag vom 17.01.2011 - 22:47 |
|
|
|
2116 Beiträge - Profi Alfista
|
|
|
shit - aber das dachte ich mir schon ... dann werde ich das vorhaben wohl lieber lassen...
|
Alfa GT 3.2 V6 24V Distinctive (BJ 2006)
Alfa 147 2.0 TS Selespeed Distinctive (BJ 2001)
Alfa 155 1.8 TS Sportiva (BJ 1995) (Winterauto)
Alfa 145 Quadrifoglio Verde (QV) 2.0 (BJ 1996)
Alfa 33 IMOLA 1.4 I.E. (BJ 1993) |
|
Beitrag vom 17.01.2011 - 22:50 |
|
|
|
180 Beiträge - Alfista
|
|
|
kann ich nur bestätigen, hatte mal einen kleinen "Aufkleben" eines Fussballclubs an der obig genannten Stelle geklebt, ging Jahre lang gut, bis mich einer vom grünen Trachtenverein ansprach, das ich doch den Aufkleber bitte entfernen solle, ohne Bußgeld
mfg: maitre73
|
Ich habe einen ganz einfachen Geschmack. Ich bin immer mit dem Besten zufrieden.
Oscar Wild |
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von maitre73 am 17.01.2011 - 22:58.
|
Beitrag vom 17.01.2011 - 22:57 |
|
|
|
2116 Beiträge - Profi Alfista
|
|
|
okay, DANKE für euere antworten ... dann werde ich das projekt nun endgültig verwerfen ...
|
Alfa GT 3.2 V6 24V Distinctive (BJ 2006)
Alfa 147 2.0 TS Selespeed Distinctive (BJ 2001)
Alfa 155 1.8 TS Sportiva (BJ 1995) (Winterauto)
Alfa 145 Quadrifoglio Verde (QV) 2.0 (BJ 1996)
Alfa 33 IMOLA 1.4 I.E. (BJ 1993) |
|
Beitrag vom 18.01.2011 - 19:38 |
|
|
|
2116 Beiträge - Profi Alfista
|
|
|
@GTv6 (Stephan):
Ich weiss zwar nicht was hier das Gesetz sagt aber ich würde den Aufkleber aus rein optischen Gründen wieder entfernen... das verschandelt den ganzen GT ... :)
Dann doch lieber ein Alfa Romeo Logo innerhalb der EU-Sterne.
|
Alfa GT 3.2 V6 24V Distinctive (BJ 2006)
Alfa 147 2.0 TS Selespeed Distinctive (BJ 2001)
Alfa 155 1.8 TS Sportiva (BJ 1995) (Winterauto)
Alfa 145 Quadrifoglio Verde (QV) 2.0 (BJ 1996)
Alfa 33 IMOLA 1.4 I.E. (BJ 1993) |
|
Beitrag vom 20.08.2011 - 00:28 |
|
|
|
249 Beiträge - Alfista
|
|
|
Zitat Original geschrieben von GTv6
Gleiches Thema, andere Örtlichkeit. Anstelle bisherigem AU-Siegel:
Auch wenn ich`s mir fast schon denken kann, dennoch die Frage, ob`s statthaft wäre.
Wenn nein, was kann passieren? -Entfernen an Ort und Stelle im Zuge möglicher Kontrolle?
Gruss
Stephan derheuteirgendwielangeweilehatte
|
Die Stelle des Aufklebers spielt keine Rolle. Das ganze fällt unter § 22, Absatz 3 des StVG:
§ 22 Kennzeichenmissbrauch
(1) Wer in rechtswidriger Absicht
1. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen,
2. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,
3. das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,
wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die gleiche Strafe trifft Personen, welche auf öffentlichen Wegen oder Plätzen von einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger Gebrauch machen, von denen sie wissen, dass die Kennzeichnung in der in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Art gefälscht, verfälscht oder unterdrückt worden ist.
Nun wird man bei einem solchen Aufkleber, der zur Verschönerung dienen soll, sicher keine rechtswidrige Absicht erkennen können. Grundsätzlich bleibt es eine Urkundenfälschung (Kennzeichen und Stempel sind eine zusammengesetzte Urkunde). Im Bußgeldkatalog stehen für eine solche Veränderung des Kennzeichens im Moment 50 Euro Bußgeld sowie ein Punkt.
C.
|
Strada infinita.
Enzo .... wer? |
|
Beitrag vom 20.08.2011 - 09:30 |
|
|
|
Moderator 6668 Beiträge - Weiser - Alfista
|
|
|
Zitat Original geschrieben von lightdesk
Im Bußgeldkatalog stehen für eine solche Veränderung des Kennzeichens im Moment 50 Euro Bußgeld sowie ein Punkt.
|
50€ und ein Pünktchen für 'nen Smilie ....................... Korinthenkacker !!
Ciao
loodie
|
GT 1,8 Distinctive,Nero Carbonio Metallic,Leder Farbe Cuoio (Natur),Sportspeiche II,Novitec Federn,15mm Eibach Spurverbreiterung,rote Bremssättel,Biscione und Alfa Romeo Schriftzug Abschiebebilder
Alfa Romeo Spider 916 "Editione Sportiva" 2,0 TS, Eibach Tieferlegungsfedern, 15mm Eibach Spurverbreiterung, Aluschaltknauf, Sound mit Alpine und Audiosystem , rote Bremssättel |
|
Beitrag vom 20.08.2011 - 10:16 |
|
|
|
249 Beiträge - Alfista
|
|
|
Zitat Original geschrieben von GTv6
Zitat Original geschrieben von loodie 50€ und ein Pünktchen für 'nen Smilie .... |
...dachte ich mir auch gerade. Nun ja, schade. Danke euch
Schönes, sonnige Wochenende
Stephan |
Naja, der freundliche Herr mit der Uniform MUSS ja nicht so ein Kniebohrer sein ... Vielleicht hat man Glück und muss / darf die Verzierung nur abknibbeln....
C.
|
Strada infinita.
Enzo .... wer? |
|
Beitrag vom 20.08.2011 - 18:24 |
|