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ABE / Gutachten Felge "Strahlendesign" 7,5 x 17 |
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4556 Beiträge - Alfista Legende
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Hi zusammen,
heute beim TÜV den Hinweis bekommen ich bräuchte für die Werksfelge "Stahlendesign" in 7,5 x 17 ein Gutachten bzw. eine ABE.
Kann das einer bestätigen? Angeblich ist die Felge nur bis 110kw zugelassen, somit nicht für den V6... m.E. völliger Unsinn bei einer Serienfelge.
Jetzt ist das dumme nur das in meinem TÜV Bericht die Angabe vermerkt ist das die Felge ein Gutachten bzw. Abnahme benötigt - bei einer Polizeikontrolle eher negativ.
Wenn jemand was dazu weiss bitte ich um Input!
Gruß,
Bloody
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We are useless italians and we havent build this properly! - J. Clarkson (2007)
Squadra Baviera
Matschbirnen Ehemaliger
Audi S5 Coupe / 4.2 V8 / Quattro / Daytona-Grau / Leder Rot |
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Beitrag vom 03.07.2009 - 11:22 |
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267 Beiträge - Alfista
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Hi,
bei einer Kontrolle geht doch der TÜV Bericht niemanden etwas an. Man muss doch nur den AU Schein mitführen. Der TÜVer hat sich bestimmt geärgert, weil er nix anderes gefunden hat. Und für die Statistik musste er dann halt was aufschreiben. Solange du deine Plakette bekommen hast ist alles iO, würd mir da keinen Kopf machen.
Grüße
hec_gt
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Alfa Romeo GT 1.9 JTD
Distinctiv, außen schwarz metallic, innen schwarz Leder, Domstrebe, SSP IV, diverse Kleinigkeiten
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Beitrag vom 03.07.2009 - 11:54 |
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1998 Beiträge - Hardcore - Alfista
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Wooooos????? Aber sonst klapperts bei dem TÜV-Männchen noch richtig????? Das is doch eine originale Alfafelge und seit dem ersten Tag auf dem V6, oder!!??
Versteh ich ned so richtig..
Hab nur das Certificato di Conformita bei mir hier, wennst des brauchst und ned hast, könnt ich kopieren und dir heut mitbringen..aber ob es hilft, steht halt nix von Felgen, außer deren Maße und Reifengröße !!!!???? Was sagtn dei Alfa-Onkl eigtl. dazu??????? T.
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I PUT MY HANDS UP OVER MY HEAD BECAUSE I DON´T WANT TO KILL--Deine Lakaien
Moto Guzzi Griso
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Beitrag vom 03.07.2009 - 11:56 |
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Administrator 12463 Beiträge - Alfista Brainiac
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1. Möglichkeit :
Nimm das GT-Verkaufsprospekt mit - da ist ein Bild & Text zur Felge
2. Möglichkeit:
Da es sich um eine zum GT gehörende Felge von Alfa gehört, kann Dir Alfa (also auch Deine Werkstatt) die Zulassung dieser Felge ausdrucken. Hatte ich auch schon, als ich ne 147er Felge auf den 156 gemacht habe.
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Beitrag vom 03.07.2009 - 12:11 |
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4556 Beiträge - Alfista Legende
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Meine Befürchtung hat sich bewahrheitet.
Er hat für die Felgen einfach das Gutachten aus meinem Handschuhfach zu rate gezogen. Macht ja auch nichts das er sich die Mühe nicht gemacht hat mal die Teilenummern zu vergleichen, wozu auch.
Jetzt hab ich trotzdem das Problem das mit dem Stand 2003 (logischerweise) die WINTERFelgen nicht zulässig sind. Aber darum kann ich mich in ruhe noch kümmern.
Regt mir schon wieder auf. War mit dem GT jetzt 4 mal beim TÜV und 2 mal haben die mir auf den Rasen gekackt und Mist eingetragen. Langsam werd ich da echt sauer...
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Beitrag vom 03.07.2009 - 12:35 |
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1998 Beiträge - Hardcore - Alfista
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Zitat Original geschrieben von Bloody
Jetzt hab ich trotzdem das Problem das mit dem Stand 2003 (logischerweise) die WINTERFelgen nicht zulässig sind. Aber darum kann ich mich in ruhe noch kümmern.
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Das sind doch die Ronal, welche ich auch hab, oder????? Warum solln die ned zulässig sein, müsste die ABE im GT haben, bring ich dann mit..muss etz a los, bis später, Gunger..hoff ihr erkennt mich mit meinem rrrrechten Scheitel Der T.
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Beitrag vom 03.07.2009 - 12:40 |
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4556 Beiträge - Alfista Legende
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Ja wäre klasse wenn du die mitbringen könntest - Auf der Ronal HP gibts nur ABE und Gutachten für die 8x18 Zoll.
EDIT: Kommando zurück, hat sich erleidgt. So ein Schmarn "-.-
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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Bloody am 03.07.2009 - 12:46.
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Beitrag vom 03.07.2009 - 12:43 |
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4556 Beiträge - Alfista Legende
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Zitat Original geschrieben von hec_gt
bei einer Kontrolle geht doch der TÜV Bericht niemanden etwas an. |
Falsch. Du musst auf verlangen deinen HU Bericht (!) sowie auch deinen AU Bericht vorzeigenen können. Kannst du das nicht gibts ne Mängelkarte und du darfst innerhalb von 7 Werktagen bei der zuständigen Wache aufschlagen und beides nachreichen.
Vergleich:
Zitat
StZVO §29 Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger
(10) Der Halter hat den Untersuchungsbericht mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung und das Prüfprotokoll mindestens bis zur nächsten Sicherheitsprüfung aufzubewahren. Der Halter oder sein Beauftragter hat den Untersuchungsbericht, bei Fahrzeugen nach Absatz 11 zusammen mit dem Prüfprotokoll und dem Prüfbuch, zuständigen Personen und der Zulassungsbehörde bei allen Maßnahmen zur Prüfung auszuhändigen
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analog dazu:
Zitat StZVO §47a Abgasuntersuchung (AU) - Untersuchung des Abgasverhaltens von im Verkehr befindlichen Kraftfahrzeugen
(4) Die Prüfbescheinigung ist aufzubewahren. Der Fahrzeugführer hat die Prüfbescheinigung der für die Durchführung der Hauptuntersuchung nach § 29 verantwortlichen Person sowie auf Verlangen zuständigen Personen und der Zulassungsbehörde zur Prüfung auszuhändigen. |
Geltend seit 2003
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Beitrag vom 03.07.2009 - 13:11 |
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