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Autor |
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Neue GT, Motorüberwachungssystem Fehler und Gewährleistung? |
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8 Beiträge - Einmalposter
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Hallo Community,
ich habe mir im Oktober 2012 einen Gebrauchten 2.0 JTS QV (von 2008) mit einer Laufleistung von 34t km gekauft.
Seit dem Wochenende bekomme ich die Motorüberwachungssystem fehlgeschlagen :-(
Ein KFZ-Freund hat den Fehler ausgelesen und meinte Fehler in der Gemisch-Regelung (Lambdasonde) und schickt mich zu Alfa, weil er das nicht machen will.
Jetzt wollte ich wissen wie ich damit umgehen soll? Der Händler der mir den Alfa verkauft hat ist nur ein kleiner Gewerbetreibender der Autos verkauft und hat keine Werkstatt. Aber irgendwie habe ich ja auch Gewährleistung und das Auto hat noch keine 2 Monate auf dem Buckel :-/
Könnte mir jemand hier ein Ratschlag geben was ich am betesten machen soll?
Danke.
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Beitrag vom 10.12.2012 - 17:28 |
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RE: Neue GT, Motorüberwachungssystem Fehler und Gewährleistung? |
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1633 Beiträge - Hardcore - Alfista
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Zitat Original geschrieben von ROMOPAT
Aber irgendwie habe ich ja auch Gewährleistung ... |
Das würde aber voraussetzen, daß Dir der 'nur ein kleiner Gewerbetreibender der Autos verkauft' auch eine offiziell & schriftlich dokumentierte 'Gebrauchtwagen - Garantie' zu & mit dem Fahrzeug verkauft hat.
Falls allerdings nicht, so wäre ich mir an Deiner Stelle nicht so sicher bzgl. des 'irgendwie Gewährleistung' haben ...
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Alfa GT 3,2 V6 - 'Final Edition' (Distinctive & Sportiva) in 'Argento Alfa' als serienmäßiges Original auf klassischen Felgen
(Sportspeiche III 18" o. GTV-Supersport 17" im Sommer ; GT/A-Supersport 17" im Winter) |
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Beitrag vom 10.12.2012 - 19:02 |
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120 Beiträge - Gelegenheits - Alfista
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Quatsch.
Erstens ist eine Garantie etwas anderes als die Gewährleistung.
Zweitens ist zur Zweiten der gewerbliche Händler ggü. Privatpersonen als Käufern -auch bei gebrauchten Fahrzeugen- verpflichtet.
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Beitrag vom 10.12.2012 - 19:22 |
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8 Beiträge - Einmalposter
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Danke für eure Antworten. Ich habe den Verkäufer gestern kontaktiert und am Telefon hat er zu mir gesagt, dass dies nach dem Kauf passiert ist und die Beweislast auf meiner Seite liegt.
Was zwar totaler Blödsinn ist und nun viel Stress bedeutet :-/
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Beitrag vom 13.12.2012 - 15:11 |
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475 Beiträge - Grosser Alfista
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Zitat Original geschrieben von ROMOPAT
Danke für eure Antworten. Ich habe den Verkäufer gestern kontaktiert und am Telefon hat er zu mir gesagt, dass dies nach dem Kauf passiert ist und die Beweislast auf meiner Seite liegt. |
Nein, nicht wirklich. Nach der kurzen Zeit liegt die Beweislast definitiv beim Verkäufer. Die Frist beträgt IIRC ein halbes Jahr, da kann er sich nicht rausreden.
Zitat Was [...] nun viel Stress bedeutet :-/ |
Tut es nicht. Ich gehe mal davon aus, es wird in deiner näheren Umgebung fähige Anwälte geben. Die setzen ein freundliches Schreiben auf und aller Wahrscheinlichkeit nach besinnt sich der Verkäufer dann eines Besseren. Wenn nicht und du eine Rechtsschutzversicherung hast (was man heutzutags leider notwendigerweise braucht), beläuft sich das "Stressaufkommen" auf einen halbstündigen Termin beim Anwalt zwecks Mandatsübergabe und ab da kannst du dich entspannt zurück lehnen.
Hast du keine Rechtsschutzversicherung, bedeutet es ebenfalls keinen Stress, das Verfahren ist das selbe. Es wird halt nur etwas teurer. Hier musst du natürlich durchrechnen, was günstiger kommt: das Honorar, das der Anwalt haben will, wenn er seine Anwaltsgehilfin Word-Textbausteine zusammenklicken lässt oder eine Reperatur bei Alfa.
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Life is not a journey to the grave with the intention of arriving safely in a pretty and well-preserved body, but rather to skid in broadside, thoroughly used up, totally worn out, and loudly proclaiming "Wow, what a ride!!!
2.0 JTS Distinctive, Grigio Sterling, gebaut: 30.03.2004, verkauft: 29.04.2004, EZ: 18.05.2004, SP II im Winter, SP III im Sommer, Bastuck ab Kat, Blackline-Tacho
Ø 11,8 l/100km
Honda CB1000R, BOS GTS-Endtopf, 125 PS in den Papieren, 132,1 Prüfstand-PS am Hinterrad
Ø um die 8,5 l/100km |
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Beitrag vom 13.12.2012 - 15:28 |
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5649 Beiträge - Alfista Legende
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Ich würd ihn freundlich darauf hinweisen, dass er wohl rechtlich nicht mehr auf dem aktuellen stand ist.
Fruchtet das nicht, würd ich mich mal an die Verbraucherzentrale wenden. Die Jungs da sind meist auch recht fit und es ist relativ günstig!
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Alfa GT 1.9 JTD Quadrifoglio Verde
Nero Carbonio Met.
FIAT 124 Spider CS0 - Für Spass |
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Beitrag vom 13.12.2012 - 16:03 |
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15 Beiträge - Grünschnabel
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Hallo,
du solltest folgendes machen. Rufe den Händler nocheinmal an.Wichtig wäre es doch zunächst sich zu einigen wer dieKosten für die Fehlerfeststellung übernimmt.Du oder der Händler.Erst dann, nach der Fehlerfeststellung, kann man sagen ob es sich sich um einen Gewährleistungsfall handelt.Hat ein Mader z.B. ein Kabel zerbissen - ist es natürlich Dein Ding.Ist ein schon einmal instandgesetztes Kabel wieder defekt z.B Kabelbrand , ist der Händler haftbar.Ist aber z.B. die Lambdasonde defekt-dann wird es schwierig.Da die Kontrollleuche 2 Monate aus war , kann man davon ausgehen, dass diese bei Fahrzeugübergabe i.O. war.Also Dein Pech. da der Fehler durch die Nutzung entstanden ist. Die gesetzliche Gewährleistung deckt nur die Schäden ab, die bei Fahrzeugübergabe bereits vorgelegen haben.Z.B, defekte Zylinderkopfdichtung .Im ersten halben Jahr muß der Händler beweisen, das der Fehler bei Verkauf nicht vorgelegen hat, nach 6 Monaten mußt Du beweisen, das der Fehler schon vorgelegen hat.Die gesetzliche Gewährleistung wurde eingeführt, damit Härtefälle (Auto gekauft-nach 1 Woche Motor schrott) nicht mehr zu Lasten des Käufers gehen sollen.
Jetzt nocheinmal zu Deinem Fall.Sprich vernünftig mit dem Händler.Einigt Euch über die Kosten für die Diagnose und sprecht dann weiter über die Kostenübernahme der Instandsetzung.
Jeder gute Händler macht da mit.Es ist immer blöd ein Auto bei einem Händler ohne Werkstatt zu kaufen.Der könnte nämlich in Minuten Deinen Fehler auslesen und man könnte das Weitere besprechen.
LG
Martin
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Beitrag vom 13.12.2012 - 16:30 |
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475 Beiträge - Grosser Alfista
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Zitat Original geschrieben von duschmann
Ist aber z.B. die Lambdasonde defekt-dann wird es schwierig.Da die Kontrollleuche 2 Monate aus war , kann man davon ausgehen, dass diese bei Fahrzeugübergabe i.O. war.Also Dein Pech. da der Fehler durch die Nutzung entstanden ist. |
Mit der Einschätzung wäre ich aber vorsichtig.
Eine Lamdasonde ist kein Verschleißteil, wie Bremsen oder Kupplungsscheiben. Durch "die Nutzung" geht sie nicht kaputt. Mit "der Nutzung" ist im Übrigen die übliche Nutzung gemeint. Spielt man am Motor rum und ist die Zerstörung der Sonde ursächlich darauf zurück zu führen, dann gebe ich dir Recht. Wird das Auto so belassen, wie es gekauft wurde und geht dann die Sonde kaputt, gilt das von dir Gesagte nicht mehr.
Zitat Im ersten halben Jahr muß der Händler beweisen, das der Fehler bei Verkauf nicht vorgelegen hat, nach 6 Monaten mußt Du beweisen, das der Fehler schon vorgelegen hat. |
Und genau das ist der Punkt! Wenn nach 2 Monaten die Kontrolleuchte an geht, muss der Händler beweisen, dass der Käufer durch unsachgemäßen Gebrauch des Fahrzeugs oder Veränderungen am Fahrzeug ursächlich die Beschädigung verschuldet hat. Ansonstens ist davon auszugehen, dass schon vorher eine Beschädigung vorgelegen hat und der Händler muss nachbessern.
Zitat Jetzt nocheinmal zu Deinem Fall.Sprich vernünftig mit dem Händler.Einigt Euch über die Kosten für die Diagnose und sprecht dann weiter über die Kostenübernahme der Instandsetzung. |
Es gab wohl schon ein Gespräch, das offensichtlich nicht zufriedenstellend verlaufen ist.
Natürlich ist das Gespräch immer der erste Schritt. Aber als zweiter sollte dann juristischer Beistand ins Auge gefasst werden, wenn der erste zu nichts führt. Entweder mittels Anwalt oder -wie auch erwähnt- indem die Verbraucherzentrale um Rat gefragt wird.
Will man nicht gleich die ganz große Keule rausholen, wäre denkbar, ein weiteres Mal mit dem Händler zu sprechen und erstmal nur die Möglichkeit der Eskalation zu erwähnen. Nicht als Drohgebärde, sondern nur als realistische Option, die man ins Auge fasst. Hilft oftmals auch schon.
Aber vielleicht bin ich da auch etwas zu rigoros. Hab ja grad selbst erst Stress gehabt, von daher kann ich gut mitfühlen.
Ich hoffe jedenfalls, dass sich die Sache für den TO positiv regelt.
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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von GT937 am 13.12.2012 - 16:57.
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Beitrag vom 13.12.2012 - 16:55 |
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15 Beiträge - Grünschnabel
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@ GT 937
das Gesetz ist keine Glaubenssache, sondern Fakt.
Ich habe wirklich oft damit zu tun.So werden unsere Gerichte immer ausgelasteter und die Rechtsanwälte und Gutachter immer zufriedener.Ausschlaggebend ist der Tag des angezeigten Schadens.In diesem Fall 2 Monate nach Kauf.(die km lassen wir mal außen vor).
Die einzige wichtige Antwort auf die Frage ist. Lag der Schaden schon am Tag der Auslieferung vor.Alles weitere ob Verschleiß etc. spielt keine Rolle.Dafür gäbe es ja dann die Garantie.Diese deckt die versicherten Schäden dann in Abhängigkeit des KM Standes ab.
Wir können hier lange diskutieren wer Recht hat oder nicht.
Ich bin immer dafür ersteinmal den freundlichen Weg des Gespräches zu suchen.Dann die Fehlerursache zu suchen um dann eine Lösung zu finden. Geht das nicht kann man sich ja rechtlichen Beistand nehmen.
Für mich ist es nur wichtig darauf hinzuweisen, dass es enen eklatanten Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung gibt.
LG
Martin
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Beitrag vom 13.12.2012 - 17:30 |
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475 Beiträge - Grosser Alfista
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Zitat Ich bin immer dafür ersteinmal den freundlichen Weg des Gespräches zu suchen. |
Zitat Nicht gleich "das grosse Besteck rausholen", denn dies läutet meist das Ende vernünftiger Kommunikation ein. |
Da sind wir uns ja alle einig. Ich habe den Einleitungstext halt so verstanden, dass es den Versuch schon gab und zu nichts führte.
@Martin:
Zitat So werden unsere Gerichte immer ausgelasteter und die Rechtsanwälte und Gutachter immer zufriedener. |
Auch da will ich nicht gegenargumentieren. Aber es gibt -jedenfalls für mein Verständis- immer zwei Seiten: die eine macht die Regeln, die andere spielt danach. Ist sicher häufig genug suboptimal, aber so ist es halt.
@Stephan:
Zitat Die Sonden nutzen zwar nicht ab, gehen aber infolge Benutzung kaputt (Temperaturbeaufschlagung, Temperaturwechsel). Daher gibt`s auch einen empfohlenen Austauschintervall. |
Das ist mir vom technischen Standpunkt her schon klar, nur wird im Reklamationsfall gern auf "normale Abnutzung" oder "Eigenverschulden" hin abgezielt. Darum ging es mir eigentlich.
Ob die Intervalle eingehalten wurden, lässt sich anhand der hoffentlich vollständigen Papiere und Rechnungen nachvollziehen. Dann kommt es auch wieder darauf an, wie das Fahrzeug verkauft wurde, Stichwort: "Scheckheftgepflegt".
Aber sei es drum. Warten wir erstmal, was noch bei raus kommt.
In meinem Fall habe ich auch viel schwärzer gesehen, als es dann schlussendlich eingetreten ist. Da muss ich mir ganz klar an die eigene Nase fassen. Ich wollte hier auch keineswegs Unfrieden reinbringen.
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Ø um die 8,5 l/100km |
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Beitrag vom 13.12.2012 - 17:53 |
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8 Beiträge - Einmalposter
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Erst mal vielen Dank für euer Interesse und Mithilfe.
Das Auto ist Scheckheftgepflegt und hat vor der Auslieferung eine Inspektion + Tüv erhalten. Ich habe jetzt mal bei einer Alfa Werkstatt für Montag ein Termin gebucht und werde mir ein Kostenvoranschlag geben. Wenn das eine kleine Sache ist, dann zahle ich das selbst und mach mir kein Stress kurz vor Weihnachten. Sollte es doch was größeres sein, dann werde ich evtl. die Verbraucherzentrale um Rat fragen (wie von GT937 empfohlen) oder gleich zum Anwalt gehen und da nach fragen.
Aber der GT ist in einem Top zustand. Erste Hand nur 34tkm gelaufen und sieht vom Lack und Innenleben "neuwertig" aus.
Ich vermute es ist bestimmt was kleines oder ist es Üblich, dass so ein junger Alfa große Probleme macht?
Gruß Patrick
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Beitrag vom 13.12.2012 - 18:32 |
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8 Beiträge - Einmalposter
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Hallo Leute,
also, ich war bei einer Alfa Werkstatt und habe gesagt, dass sie das Auto mal durchchecken sollen. Irgendwann bekam ich einen Anruf mit der Information, dass es dies oder das sein könnte u.s.w.. Sie können das nicht genau sagen, weil der Fehler kein Einzelteil als Defekt beschreibt. Es könnte also alles möglich sein. Gut ich habe gesagt, sie sollen erst mal nichts machen und habe das Auto abgeholt. Abends habe ich mal unter die Motorhaube geschaut und den Fehler selbst gefunden.
Hier ein Bild davon:
[IMGf]http://ishark.tk/mC_cQs06ZQYFuR6IgQt9Tw.jpg[/IMGf]
Ich bin wieder zu Werkstatt und habe da etwas Stress gemacht - nun wird das Rohr auf kosten der Werkstatt getauscht. Leider habe ich seit dem Besuch bei der Werkstatt ein komisches Geräusch auf der rechten Seite (in fahrt Richtung). Das hört man auch von Ihnen - schwer zu beschreiben, aber irgendwie hört sich das "neu" an. Mein KFZ-Mechaniker (leider kein Alfa Experte) hat kurz geschaut und meinte, da schleift etwas aber er könnte auch nicht sagen woher das kommt. Nun wollte ich euch mal fragen, ob evtl die Geräusche von dem kaputten Rohr kommen könnten? (Ich habe aber inzwischen das Rohr zu geklebt und das Geräusch ist immer noch da).
Wenn das neue Rohr eingebaut wird, dann werde ich auch noch mal in der Werkstatt nach fragen. Evtl. kann mir hier jemand helfen! Trotzdem kommt nun ein Problem nach dem anderen und ich bin mir immer noch nicht sicher wie ich das mit meiner Gewährleistung machen soll.
Gruß Patrick.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von 156-GT am 18.12.2012 - 19:20.
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Beitrag vom 18.12.2012 - 18:29 |
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