@schoelzli, gilt das für die ganze schweiz oder ist das von Kanton zu Kanton unterschiedlich? Weil ich hatte damals auch ein paar Probleme mit der eintragung meiner Auspuffanlage (in der Schweiz sehr STRENG ) meine Federn kahmen aus Deutschland (mit D. Gutachtem) im kanton SH kein problemaber im Kanton ZH wäre eine eintragung mit dem gutachtem nicht möglich gewesen (so mein Prüfer)
strassenverkehrsgesetz ist auf bundesebene und schreibt (immer mehr auch von den eu richtlinien) vor, was die kantone und ihre strassenverkehrsämter zu prüfen haben.. die einzelnen kantone schauen besonders aus z.b. lärmemissionen, motorentuning oder anderes.. diese können im extremfall im einen kanton zugelassen werden und im benachbarten kanton dürfen sie nicht verwendet werden! ich denke jedoch in zukunft wird das nicht mehr lange so weiter gehen (EU-richtlinien, CE-Norm,..)!
übrigens: du musst dein fahrzeug nicht unbedingt in deinem wohnkanton vorführen und kannst somit auch als z.b. zürcher mit deiner anlage rumbrausen! solange wir in den einen kantonen die strassenverkehrssteuer nach dem gewicht des fahrzeugs; und im andern kanton auf die leistung resp. ccm also den hubraum des fahrzeugs bezahlen müssen, wird sicher der bekannte "kantönligeist" noch lange bestehen bleiben..
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