Ja, leider hat der verkaufende Händler immer das "Vorreparaturrecht". Da kann man nix machen. Ich würde ihn aber in die Pflicht nehmen, dass Auto auf Seine Gefahr abzuholen oder schriftlich die Gefahrenübernahme der Überführung bei ihm einfordern!
Aber erstmal Herzlich Willkommen im Forum und viel Spaß hier!
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