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| 5090 Beiträge - Alfista Legende
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Der Anspruch auf Behebung eines Mangels ist untrennbar an die Bezahlung der Ware (sprich Gefahrenübergang) gebunden.
Die Dauer dieses Rechtes auf Beseitigung eines Mangels hängt von der Beschaffenheit (neu oder gebraucht) zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs ab.
Theoretisch kann man am letzten Tag der Gewährleistung (so hieß datt mal frührer) ein defektes Teil gegen ein neues austauschen, und erhält dann für das neue keine weiteren Rechtsansprüche mehr.
So ist das 
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2 komma 0 Jott Tee Ess
Fußball ist wie Schach spielen
Nur ohne Würfel! |
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| Beitrag vom 20.02.2009 - 18:43 |
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