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Endschalldämpfer Novitec Typ Z81678-E |
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27 Beiträge - Grünschnabel
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Hallo liebe Alfa GT freunde
Ich habe ein problem und weiß echt nicht mehr weiter.
Ich habe mir einen gebrauchten Endschalldämper von Novitec gekauft, Typ Z81678-E
Habe mir auch das Gutachten runtergeladen, aber der Tüv will mir den nicht eintragen mit der begründung das im Gutachten steht,
entweder
mit serienmäßigen Vorschalldämpfer und diesem ESD
oder
mit dem Vorschalldämpfer und ESD von Novitec
Und dann reklamiert der auch das in dem Teilegutachten beide Dämpfer drin stehen und nicht nur der ESD
das problem ist ich Habe den Alfa GT 1,9 150 PS, dieser hat keinen Vorschalldämpfer der hat nur einen KAT und einen Partikelfilter.
Ich habe keine Ahnung was ich noch machen soll ausser den Tüv-Prüfer einen Kopf kürzer zu machen.
Hat jemand diese Konstelation schon mal eingetragen bekommen?
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Beitrag vom 22.03.2021 - 16:56 |
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353 Beiträge - Grosser Alfista
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Moin.
Besorge dir ein Bild ( e-learn, o.ä) von der Original Anlage, Dann sollte ersichtlich sein, dass da kein MSD benötigt wird.
Jetzt den Prüfer anlächeln und auf die Möglichkeit, nur den ESD zu montieren, hinweisen. Sollte klappen.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Axel-GTV am 22.03.2021 - 18:22.
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Beitrag vom 22.03.2021 - 18:21 |
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27 Beiträge - Grünschnabel
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Zitat Original geschrieben von Axel-GTV
Moin.
Besorge dir ein Bild ( e-learn, o.ä) von der Original Anlage, Dann sollte ersichtlich sein, dass da kein MSD benötigt wird.
Jetzt den Prüfer anlächeln und auf die Möglichkeit, nur den ESD zu montieren, hinweisen. Sollte klappen.
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Hi Axel GTV
der Tüv hier ist so stur ich weiß nicht ob dieses funktioniert werde es trotzdem mal probieren.
Mit einem papier mit schon eingetragenen ESD wieder hinzugehen wäre mir lieber weil mittlerweile der Tüv hier nicht mehr alle latten am zaun hat. Wo ich mit ihm diskutiert habe kam als antwort wenn der Hersteller zu dumm für ein richtiges Teilegutachten ist ist es nicht sein problemm
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Beitrag vom 22.03.2021 - 21:19 |
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353 Beiträge - Grosser Alfista
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Gibt es in deiner Umgebung nur eine TÜV Station, die eintragen kann?
Was ist mit DEKRA oder KÜS?
Auch wenn offiziell die Prüfkriterien für alle gleich sind, gibt es Unterschiede.
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Beitrag vom 23.03.2021 - 12:24 |
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2541 Beiträge - Profi Alfista
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Ich würde es auch mal anderswo probieren.
Versuch macht klug.
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Gruß Reinhard 
Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten. 
Lieber V6 als 16V! 
Hoffentlich wir es nicht so schlimm, wie es schon ist - Karl Valentin |
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Beitrag vom 23.03.2021 - 15:37 |
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8899 Beiträge - Crazy Alfista
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Zitat Original geschrieben von Axel-GTV
Gibt es in deiner Umgebung nur eine TÜV Station, die eintragen kann?
Was ist mit DEKRA oder KÜS? |
... wäre auch meine Frage ...
Im Teilegutachten ist der MSD aufgeführt - stimmt, aber da der Selbstzünder nunmal keinen solchen hat, greift nach meinem Verständnis die Formulierung/der Textvorschlag, nur den ESD betreffend.
Ich bin bisher am besten damit gefahren, vorher anzurufen und die Sache zu schildern - man merkt dann, ob derjenige Willens und imstande ist, dies einzutragen.
Viel Erfolg und Gruss
Stephan
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"Kommt, meine Freunde, noch ist es nicht zu spät, eine neue Welt zu suchen, denn ich will weitersegeln über den Sonnenuntergang hinaus. Und obwohl wir nicht mehr die Kraft besitzen, die in alten Tagen Himmel und Erde bewegte, sind wir dennoch, was wir sind, noch immer sind wir Helden, deren Herzen im Gleichklang schlagen; zwar schwächt das Schicksal uns von Zeit zu Zeit, doch stark ist unser Wille, zu streben, zu suchen, zu finden und nicht zu verzagen!" (nach Alfred Tennyson) |
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Beitrag vom 23.03.2021 - 15:59 |
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27 Beiträge - Grünschnabel
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Ich danke euch für die schnelle Hilfestellungen.
Dann werde ich es mal woanders probieren. Mich kotzt es halt an das ich mich an alles gehalten habe was vorgeschrieben ist und dann kommt so eine Lachplatte daher gelaufen und geilt sich an einer Formulierung auf. Ich wäre gerne mit einem schon eingetragenen hingegangen und hätte es ihm auf den Tisch geknallt.
Ich halte euch auf den Laufenden, kann aber dauern da ich grade auf Montage bin 
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Beitrag vom 23.03.2021 - 21:36 |
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8899 Beiträge - Crazy Alfista
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Versetz Dich in die Situation des Gegenüber: einer zeigt Papiere aus denen nicht eindeutig hervorgeht, dass die Einbausituation ohne MSD korrekt ist. Es wurde seitens des Herstellers versäumt darauf hinzuweisen, dass die Formulierung "... mit MSD" für den Eins-Neuner nicht zutrifft (weil nicht vorhanden/notwendig). Und nun wird erwartet, dass man das wissen muss und eintragen soll - sprich: bescheinigt (und ein Stück weit den Kopf dafür hinhaltend), dass dies so seine Richtigkeit hat.
Klar könnte der Kittel das wissen, muss er aber nicht!
Klar könnte der Kittel sich kundig machen, ist dies aber nicht seine Aufgabe!
Es ist vielmehr Deine Aufgabe, den Prüfer in die Lage zu versetzen, den ordnungsgemässen Zustand überprüfen zu können und ihm dafür alle notwendigen Nachweise zu überlassen - ausser am Objekt zu sichten, dass die Veränderung fachgerecht durchgeführt wurde, ist dies die einzige Möglichkeit der Bewertung (anhand des Herstellernachweises/Teilegutachtens).
Sicherlich war Dir nicht bewusst, dass die (nicht eindeutigen) Formulierungen im Teilegutachten zu derartigen Schwierigkeiten führen können, ich hätte jedenfalls auch keine solchen erwartet, nur sollte deswegen der Prüfer weder beschimpft noch beschuldigt werden.
Anrufen, Sachverhalt klären, eintragen lassen und gut
Gruss
Stephan
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"Kommt, meine Freunde, noch ist es nicht zu spät, eine neue Welt zu suchen, denn ich will weitersegeln über den Sonnenuntergang hinaus. Und obwohl wir nicht mehr die Kraft besitzen, die in alten Tagen Himmel und Erde bewegte, sind wir dennoch, was wir sind, noch immer sind wir Helden, deren Herzen im Gleichklang schlagen; zwar schwächt das Schicksal uns von Zeit zu Zeit, doch stark ist unser Wille, zu streben, zu suchen, zu finden und nicht zu verzagen!" (nach Alfred Tennyson) |
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Beitrag vom 24.03.2021 - 00:42 |
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