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378 Beiträge - Grosser Alfista
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Wenn die Prüfzeichen noch dran sind ist es doch schonmal fifty fifty,
Ich habe mal auf der Website des einen anbieters geschaut zum Thema Strafe, ist nicht mehr aktuell, da die STVZO ja weggefallen ist, und somit keine Punkte fällig sein dürften. Nach der EU Regelung, sind ja auch neuere Gesetzte(mildere) zum Thema Beleuchtung aufgekommen, weiss aber nicht genau wie was wo.
Bei meiner Harley steht im Brief nur (Rücklich in etwa Wirkung) D.h. keine Prüfzeichen und leuchten darf es auch wie ein Teelicht.
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Beitrag vom 08.10.2007 - 13:24 |
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2869 Beiträge - Profi Alfista
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Zitat Original geschrieben von BOOZE
Bei meiner Harley steht im Brief nur (Rücklich in etwa Wirkung) D.h. keine Prüfzeichen und leuchten darf es auch wie ein Teelicht. |
Die "in etwa Wirkung" ist nur für Importfahrzeuge zulässig die z.B. aus den USA stammen und keine E-Prüfzeichen bezitzen. bei Fahrzeugen die für den Europäischen Markt gebaut werden, trägt der Tüv keine Leuchten ohne E-Prüfzeichen ein. Spreche da aus Erfahrung.
ich hatte für meinen alten Käfer mal original VW US-Rückleuchten besorgt und montiert. Der einzige Unterschied war der, das die Leuchten zusätzlich Seitenmarkierungsleuchten hatten, der Blinker war gelb, Rücklicht war rot usw... und trotzdem ich hab Sie zum verrecken nicht eingetragen bekommen, obwohl SAE Püfzeichen sowie das VW-Logo drauf waren. Begründung: Das Fahrzeug ist für den deutschen Markt gebaut und ausgeliefert worden und somit sind E-Prüfzeichen pflicht, hätte ich einen alten US Mustang, könnte ich alles möglich als Beleuchtung dranbauen.
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Gruß Christian
Früher: Alfa GT 2,0 JTS Distinctive
Jetzt: BMW F30 (320i) |
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Beitrag vom 08.10.2007 - 14:05 |
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378 Beiträge - Grosser Alfista
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Was soll ich dir sagen ist ein 100%ig deutsches Modell, kein USA Import, aber mir wollte ein Prüfer auch nicht mein Fahrwerk eintragen, obwohl es alle legalen Papiere hatte, ein anderer hats gemacht.
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Beitrag vom 08.10.2007 - 14:21 |
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2869 Beiträge - Profi Alfista
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So sind Sie halt die netten TÜVler, der eine machts der andere nicht. Ich hab schon genug Punkte in Flensburg, ich laß da lieber die Finger von.
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Gruß Christian
Früher: Alfa GT 2,0 JTS Distinctive
Jetzt: BMW F30 (320i) |
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Beitrag vom 08.10.2007 - 16:12 |
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446 Beiträge - Grosser Alfista
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Man Echt,
Jetzt schreibt jeder was anderes...einer sagt nur 20 Bußgeld der andere 4Punkte in Flennsburg und ne Geldstrafe,so kommen wir nicht weiter...
Ich frag jetzt einfach mal nen Bullen...sorry nen Polizei Beamten *hust* und beim TÜV nach wenn ich mal Zeit habe.
E-Prüfzeichen ist aufjedenfall lesbar bei gut lasierten Leuchten...
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Beitrag vom 08.10.2007 - 23:09 |
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483 Beiträge - Grosser Alfista
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Alles kein Problem. Polizisten sind auch nur Menschen! Hab von dem letzten zuhören bekommen, was ist das überhaupt für ein Wagen? *lach* Meinst da fragt einer noch nach Rückleuchten? Neeee
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Beitrag vom 12.10.2007 - 09:19 |
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103 Beiträge - Gelegenheits - Alfista
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Seh ich genauso.
Wennst dem Polizisten nicht gerade blöd kommst interessiert ihn das nicht!
@Basti
*schnüf* dein schöner edler Wagen.....
naja, dir muss er gefallen. Für mich wirkt er halt jetzt irgendwie 'proletenhaft'
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Beitrag vom 12.10.2007 - 14:43 |
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2673 Beiträge - Profi Alfista
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Mal was zu Basti
Sieht echt klasse aus mit den schwarzen Leuchten
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Alfa Romeo GT 3.2 V6 - Jage nicht was du nicht fressen kannst!
Wachsen ? Wieso ? Das bekomm ich doch für nur 3€ aus der Waschanlage
Wiechers Domstrebe, K&N Luftfilter, Novitec Pedale, Toora 18", ALU Unterboden, Diverses
Ragazzon Edelstahl MSD
Ragazzon Edelstahl ESD 2 x 80
VA: Novitec Distanzscheiben 15mm
HA: H&R Distanzscheiben 15mm
GT Frazione Bavaria |
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Beitrag vom 13.10.2007 - 08:30 |
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446 Beiträge - Grosser Alfista
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Ja hast Recht.
Ach ja, dein GT ist der Oberhammer!
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Beitrag vom 20.10.2007 - 01:30 |
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1142 Beiträge - Hardcore - Alfista
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weiß jmd nun wie die aktuelle Lge bzgl. Lasierung aussieht (erlaubt vs. verboten vs. 3 Punkte vs. 20€ etc.)
Hat jmd schon mal ne Mail an den Anbieter geschrieben und was genaues herausgefunden?
Fakten, fakten, FAkten
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Mit freundlichen Grüßen/Best regards/Cordiali saluti
BENITO
Ich bin ein Alfa-Tierchen im 1,9 Jtd Destinktiv mit 18"Brock, PDC, Xenon, Kenwood DNX 5240 BT, Kenwood KTC D500E TV-Tuner , Novitec ESD, DPF, Wiechersdomstrebe... saga continues |
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Beitrag vom 10.11.2007 - 17:16 |
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Administrator 12464 Beiträge - Alfista Brainiac
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Zitat Original geschrieben von benito
weiß jmd nun wie die aktuelle Lge bzgl. Lasierung aussieht (erlaubt vs. verboten vs. 3 Punkte vs. 20€ etc.)
Hat jmd schon mal ne Mail an den Anbieter geschrieben und was genaues herausgefunden?
Fakten, fakten, FAkten |
Die Rückleuchte hat beim Bau des GT eine Abnahme bekommen & somit das E-Zeichen für Zulässigkeit. Wenn Du den Zustand veränderst, indem das Teil zugelassen wurde, dann erlischt auch die Zulassung. Wenn Du dann mit einem Fahrzeug unterwegs bist, an dem sich nicht zugelassene Teile befinden, erlischt automatisch die Betriebserlaubnis für den GT ! Das kostet mindestens 50 Euro + Bearbeitungsgebühren und gibt 3 Punkte. (spreche aus Erfahrung )
Wenn Du Glück hast, wirst Du nie angehalten & es passiert nichts, so wie bei Basti
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von 156-GT am 10.11.2007 - 17:23.
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Beitrag vom 10.11.2007 - 17:22 |
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378 Beiträge - Grosser Alfista
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Zitat Original geschrieben von 156-GT
Die Rückleuchte hat beim Bau des GT eine Abnahme bekommen & somit das E-Zeichen für Zulässigkeit. Wenn Du den Zustand veränderst, indem das Teil zugelassen wurde, dann erlischt auch die Zulassung. Wenn Du dann mit einem Fahrzeug unterwegs bist, an dem sich nicht zugelassene Teile befinden, erlischt automatisch die Betriebserlaubnis für den GT ! Das kostet mindestens 50 Euro + Bearbeitungsgebühren und gibt 3 Punkte. (spreche aus Erfahrung )
Wenn Du Glück hast, wirst Du nie angehalten & es passiert nichts, so wie bei Basti |
Und wann war das?
Falls du diesen Tread gelesen hättest, hättest du gelesen, dass die Gesetze sich anfang des jahres geändert haben.
Es hat sich aber hier auch keiner genauer informiert.
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Beitrag vom 10.11.2007 - 17:46 |
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Administrator 12464 Beiträge - Alfista Brainiac
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Zitat Original geschrieben von BOOZE
Und wann war das?
Falls du diesen Tread gelesen hättest, hättest du gelesen, dass die Gesetze sich anfang des jahres geändert haben.
Es hat sich aber hier auch keiner genauer informiert.
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Dann zeig mir bitte mal die Gesetzesänderung in diesem Bereich !
Es gilt immer noch das hier (ist zwar nur für Reifen, aber gilt auch für anderes):
Informationen zur Betriebserlaubnis
Durch Änderungen am Fahrzeug kann die Betriebserlaubnis erlöschen. Sofern ein Gutachten des Teils vorliegt, kann diesem entnommen werden, ob eine Änderungsabnahme/Eintragung erforderlich ist und welche Auflagen zu beachten sind, damit die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs nicht gefährdet wird.
Interessant ist der Beschluß des OLG Düsseldorf vom 21.8.1996 (2 Ss (OWi) 240/96 - (OWi) 91/96 II):
Das Abweichen der Größe eines Fahrzeugreifens von der in der Betriebserlaubnis verzeichneten Größe führt nicht zwangsläufig zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Nach § 19 II 2 Nr. 2 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist. Dazu reicht es nicht aus, daß Fahrzeugteile verändert werden, deren Beschaffenheit vorgeschrieben ist oder deren Betrieb eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verursachen kann. Die bloße Möglichkeit einer Gefährdung genügt danach nicht, sondern eine Gefährdung muß zu erwarten sein. Dies setzt ein gewisses Maß an Wahrscheinlichkeit voraus.
Es gibt mittlerweile einige Urteile und Empfehlungen zu diesem Thema. So sind z.B. Leuchtmittel ohne Zulassung als Gefährdung eingestuft. Du solltest also genau überlegen was Du in oder an Deinen Auto verbaust!
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Beitrag vom 10.11.2007 - 17:53 |
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378 Beiträge - Grosser Alfista
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Ok, beim lasieren von Rückleuchten, scheint es wohl anders zu sein. Das lasieren scheint wohl unter Manipulation zu fallen.
Ich konnte es jetzt aber nicht 100% klären.
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Beitrag vom 10.11.2007 - 23:48 |
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3526 Beiträge - Cuore Sportivo
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beim lasieren ändert sich die leuchtkraft, und damit erlischt die zulassung... ganz einfach... ob die eg- oder ece-nummer noch sichtbar ist, spielt absolut keine rolle, diese nummer gilt nur für unveränderte originalteile... ob die polizei was sagt oder nicht ist vollkommen egal... auch ob der TÜV was einträgt spielt keine rolle... tatsache ist aber: wenn du mit lasierten rückleuchten nen unfall hast, kann dein versicherungsschutz erlöschen... ohne gültige betriebserlaubnis kein versicherungsschutz... die betriebserlaubnis des fahrzeugs erlischt, egal ob die rückleuchten verursacher des unfalls waren oder nicht...
wenn ich mal einem hinten drauf fahren sollte, der lasierte rückleuchten hat, der hätte keine guten chancen... der hätte sofort ne klage am hals... "tut mir leid, ich hab das bremslicht nicht sehen können, weil da alles schwarz ist..."
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Alfa GT 2.0 JTS 16V Distinctive Sportiva, KW Gewindefahrwerk, TSW Pace 19", Ragazzon Edelstahl MSD+ESD
BMW 335i Cabrio E93, Automatik Doppelkupplungsgetriebe, 306 PS Biturbo
BMW X3 35d, M-Paket, Sport-Automatik, 313 PS Biturbo 6-Zylinder Diesel
VW Touareg V6, 265 PS Diesel
Jeep Grand Cherokee SRT, 6.4l HEMI V8 Sauger
Alfa Romeo GT 1300 junior, Baujahr 1971, 87 PS
Mercury Cougar XR-7 Convertible, Baujahr 1969, 351er V8, 250 HP, rot und laut
Mercury Cougar XR-7 Coupé, Baujahr 1969, 428 CobraJet Ram-Air V8, 400 HP, noch roter und noch lauter
"Scheiß da nix, na feid da nix." |
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zuletzt von wasserloeslich am 11.11.2007 - 00:39.
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Beitrag vom 11.11.2007 - 00:20 |
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