Autor |
|
|
|
91 Beiträge - Neuling
|
|
|
Also den Tipp, die Werkstatt wegen Sachbeschädigung anzuzeigen, kannst du gleich vergessen...
Ich geh mal zu 100% aus das es ja keine vorsätzliche Substanzverletzung(Beschädigung) durch die Werkstatt an deinen Felgen gab, sondern das bloß durch mangelne Achtsamkeit/ Fachwissen die entsprechenden Maschine falsch bedient wurde und es so zu den Lackabplatzern kam.
Somit liegt meines erachtens lediglich fahrlässiges Handeln vor. Und eine fahrlässig begangene Sachbeschädigung gibt es im deutschten Strafrecht nicht. Also spar dir den Weg zur nächsten Polizeiwache. Der richtige, aber auch teure, Weg wäre der zu deinem Anwalt.
Müsstest dir also den Schaden in einem Zivilrechtsverfahren einklagen.
Da aber die Prozess + Anwaltskosten wohl höher liegen würden, als der Preis der Instandsetzung deiner Felgen, lohnt sich dieser Weg wohl kaum...
Aber wirklich sehr ärgerlich das ganze...
Mfg
black_GT
Alfa GT 1.9JTD Progression @ 150 PS
|
Beitrag vom 11.11.2006 - 09:23 |
|