Autor |
|
|
HILFE ! über eBay Fahrzeug verkauft, Käufer will nun Rückgabe.... |
|
|
2116 Beiträge - Profi Alfista
|
|
|
Hallo "GTler" ... bräuche mal euren Rat, ein Bekannter von mir hat kürlich seinen FORD Focus (BJ 2002) über eBay verkauft! Der Wagen befand sich in einem guten Zustand allerdings waren auch einige Probleme bekannt. Diese hatte mein Bekannnter beschrieben und zusätzlich im Auktionstext hinterlegt dass er ausdrücklich eine Probefahrt vor Gebotsabgabe erwünscht. Weiter hat er im Nachsatz eine Gewährleistung ausgeschlossen....
Die Auktion wurde dann beendet. Höchstbieter war einer der den Wagen davor nicht besichtigt hatte aber aus der näheren Umgebung (ca. 50km entfernt) kam ... ! Ein paar Tage nach Auktionsende kam der dann bei meinem Bekannten vorbei um den Wagen zu besichtigen und zu bezahlen. Mein Bekannter hat Ihm den Wagen nochmals genau erklärt auch die bekannten Macken ... weiter hat er mit Ihm eine Probefahrt unternommen (auf Wunsch meines Bekannten) !!! Bei der Probefahrt zeigten sich auch ein Teil der angegebenen Mängel...
Der Käufer befand den Wagen als in Ordnung und hat Ihn dann BAR bezahlt und einen Tag später abgeholt. Ca zwei Wochen nach der Abholung erhielt mein Bekannter dann einen Anruf vom Käufer dass er das Auto zurückgeben wolle ... ! Er habe das Fahrzeug in einer Fachwerkstatt ausgiebig checken lassen und dabei wurden einige Mängel festegestellt (welche im Auktionstext nicht erwähnt waren). Diese Mängel sind/waren meinem Bekannten nicht bekannt... u.a wurde die Kupplung als verschlissen deklariert ... die Kupplung kuppelte aber bis zur Übergabe einwandfrei...
Der Käufer sagte dass er rein rechtlich das Recht habe das Fahrzeug zurückzugeben.... ?!? Kennt sich jemand in so einem Fall aus... Mein Bekannter ist echt ratlos und weiss nicht was er machen soll ... ! Er hat dem Käufer aus Kulanz einen Teilbetrag als Nachlaß angeboten aber darauf geht der Käufer nicht ein... ! Er besteht auf die Rücknahme/Rückgabe und will zur Not seinen Anwalt einschalten...
Wäre froh wenn (uns) jemand helfen könnte... sind über jeden Ratschlag dankbar...
|
Alfa GT 3.2 V6 24V Distinctive (BJ 2006)
Alfa 147 2.0 TS Selespeed Distinctive (BJ 2001)
Alfa 155 1.8 TS Sportiva (BJ 1995) (Winterauto)
Alfa 145 Quadrifoglio Verde (QV) 2.0 (BJ 1996)
Alfa 33 IMOLA 1.4 I.E. (BJ 1993) |
|
Beitrag vom 14.05.2011 - 19:35 |
|
|
|
Administrator 12463 Beiträge - Alfista Brainiac
|
|
|
Gibt es einen schriftlichen Kaufvertrag ?
Erstmal keinen "Druck" machen lassen. Hier macht jemand viel heiße Luft um wahrscheinlich nicht vorhandene Ansprüche.
Ciao
Gerrit
P.S.: eine Rechtsberatung können wir hier nicht geben
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von 156-GT am 14.05.2011 - 19:42.
|
Beitrag vom 14.05.2011 - 19:38 |
|
|
|
2116 Beiträge - Profi Alfista
|
|
|
nein, es gibt keinen kaufvertrag... nur das eBay dokument ... dies gilt aber meines wissens auch als kaufvertrag ... ! ja ist uns klar dass hier keine rechtsberatung möglich ist :) aber vielleicht hatte ja einer von hier schonmal ähnliche probleme ... und wie gesagt sind wir über jeden ratschlag dankbar....
|
Alfa GT 3.2 V6 24V Distinctive (BJ 2006)
Alfa 147 2.0 TS Selespeed Distinctive (BJ 2001)
Alfa 155 1.8 TS Sportiva (BJ 1995) (Winterauto)
Alfa 145 Quadrifoglio Verde (QV) 2.0 (BJ 1996)
Alfa 33 IMOLA 1.4 I.E. (BJ 1993) |
|
Beitrag vom 14.05.2011 - 19:39 |
|
|
|
348 Beiträge - Grosser Alfista
|
|
|
1. Immer einen Kaufvertrag machen!
2. Da Besichtigung und Pobefahrt stattgefunden haben, wird es schwierig für den Käufer.
3. Arglistige Täuschung ist auszuschließen, da ja wohl mehrfach auf Mängel hingewießen wurde.
4. Es wäre nicht das erste Mal, das so dubiose Käufer Teile an einem Auto austauschen und es dann zurückgeben wollen.
--> Nicht verrückt machen lassen und die Gegenseite agieren lassen
|
In cervisia veritas |
|
Beitrag vom 14.05.2011 - 22:20 |
|
|
|
1965 Beiträge - Hardcore - Alfista
|
|
|
dass man ein auto auch ohne kaufvertrag verkaufen kann ist mir neu. aber in diesem fall sollte dann ja das ebay-dokument genau denselben inhalt haben wie ein seriöser adac-kaufvertrag. ist das so? wenn nicht, weiss ich nicht welche hebel die gegenseite ansetzen kann.
für den "normale fall" gilt gekauft wie gesehen. da keine arglist (unterstelle ich mal) auch kein ansatz zum zurückgeben.
interessant wäre: wurde am fzg zerlegt, um die mängel festzustellen?
auch wenns schwerfällt: füsse still halten, gegenseite machen lassen. hört sich nach "hey isch droh dir" an.
ciao
|
156 2,0 TS grigio chiaro (BJ 1999, verkauft) // GT 1,9 JTD distinctive grigio stromboli (BJ 2005, verkauft)
159 SW 2.0 JTDm ti bianco ghiaccio, Biscione seitl., Ragazzon Duplex ESD, Alu-Domstrebe, K&N, Schaltsack Leder, LED's, SB (BJ 2010, verkauft)
Meine neue dicke Weisse
Meine Galerie |
|
Beitrag vom 14.05.2011 - 23:03 |
|
|
|
1079 Beiträge - Hardcore - Alfista
|
|
|
Hier kannst du bzw. dein Bekannter mal sich zum Thema Privatverkaufsrecht (hier sogar anhand von ebay) schlau machen.
Habe den im Link aufgeführten Text mal kurz überflogen und meiner Meinung nach wird der Käufer keine Ansprüche geltend machen können. (schon gar nicht, wenn in einem schriftlichen Kaufvertrag eine Klausel wie "gekauft, wie gesehen" oder Ähnliches vereinbart wurde).
|
Habe die Ehre, Tobias
__________________________________
Chapter 1+2+3 closed
------------------------------------------------------------
Chapter 4
Alfa Romeo 156 Sportwagon 2.5 V6 24 V @ LPG
Fahrwerk, Wiechers Domstrebe, Ragazzon MSD + ESD,
Stahlflex Bremsschläuche & EBC Greenstuff (vorne+hinten),
Borbet LS 17" Alufelgen
------------------------------------------------------------
to be continued... |
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von LeChiffre89 am 14.05.2011 - 23:14.
|
Beitrag vom 14.05.2011 - 23:14 |
|
|
|
325 Beiträge - Grosser Alfista
|
|
|
Bloß keinen Druck machen lassen, soll er erstmal über nen Anwalt ein Schreiben aufsetzen lassen. Vorher würde ich da gar nicht drauf reagieren. Ich hatte das auch mal das mich einer massiv unter Druck gesetzt hat. Was der mir alles angedroht hat, weil ich seinen Wagen letztlich nicht gekauft habe (war über mobile), von wegen er hätte mir den zurück gehalten und hätte den wagen deswegen nicht anderweitig verkaufen können usw.
Letztlich war alles nur heiße Luft.
Das mit dem Nachlassangebot würde ich eher lassen, dass könnte als Schuldeingeständnis gedeutet werden.
Meine Empfehlung, nichts machen, nicht antworten eher Post von einem Anwalt kommt. In dem Fall dann mal selber eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Übrigens als Basis ADAC Mitglied hat man Anspruch auf eine Erst-Beratung.
Rechtschutzversicherung ist natürlich in diesem Fall auch gut.
Der Typ will was von Deinem Kumpel, also soll er auch erstmal tätig werden. Bloß nicht verrückt machen lassen.
Gruß
Boon
|
Beitrag vom 14.05.2011 - 23:18 |
|
|
|
Administrator 12463 Beiträge - Alfista Brainiac
|
|
|
Zitat Original geschrieben von Boon
Rechtschutzversicherung ist natürlich in diesem Fall auch gut.
Gruß
Boon |
Schon allein eine Verkehrsrechtschutz deckt solche Fälle. Musste ich auch schon in ähnlichem Fall in Anspruch nehmen, wo mir allerdings ein gewerblicher Käufer ans Bein "pinkeln" wollte und verloren hat.
|
Beitrag vom 15.05.2011 - 00:35 |
|
|
|
795 Beiträge - Alfista - Junkie
|
|
|
eBay ist eine der wenigen Seiten, bei den es versteckt zu einem Kaufvertrag kommt. Und zwar entsteht der Kaufvertrag dadurch das dein Freund das Auto anbietet, und der Käufer stimmt dem Angebot zu in dem er bietet... Das Auto ist gekauft wie gesehen, das ist die Richtlinie bei den Auktionen
Also einen Kaufvertrag gibt es in dem Sinne, aber um es für euch einfacher zu machen würde ich mich an die Rechtsabteilung von eBay wenden... Auch wenn das vielleicht ein paar Euros kosten sollte....
Dann mal viel Glück für euch, aber der Käufer wird schlechte Karten haben.....
|
Aerodynamik ist nur etwas für Leute die keine Motoren bauen können. "Enzo Ferrari"
Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.
GT 1,9 JTD 150PS, Novitec Federn mit Bilstein B8 Sportstoßdämfer, Novitec Sommerfelgen N7 8x18", Winter leider nur 15", Bose Soundsystem angetrieben von einem Hochwertigem ////Alpine 9853R mit I-Pod und Parrot Freisprecheinrichung,
Laparigrau Metalic, Leder Natur, Remus (Zender) ESD, Wichers Domstrebe rot, schöne Sportiva Fußmatten, Sportiva Frontblinker "schwarz" und das ist bis jetzt noch nicht alles
Familienkutsche: Volvo V70 D5, 158kW / 215PS, Automatikgetriebe, Ausstattungslinie Momentum, Leder schwarz, High Performance Multimedia, und noch viele extras mehr... |
|
Beitrag vom 15.05.2011 - 07:38 |
|
|
|
5090 Beiträge - Alfista Legende
|
|
|
Eigentlich keine Chance für den Käufer, aber der angebotene Nachlass könnte einen Rechtspfleger stutzig machen.
ansonsten gilt wie alle hier zuvor schon geschrieben haben, lass die Gegenseite agieren.
|
2 komma 0 Jott Tee Ess
Fußball ist wie Schach spielen
Nur ohne Würfel! |
|
Beitrag vom 15.05.2011 - 09:20 |
|
|
|
Administrator 12463 Beiträge - Alfista Brainiac
|
|
|
Zitat Original geschrieben von italocars
.. könnte einen Rechtspfleger stutzig machen.
|
Nöö - sagt Gaki, der Dipl.Rpfl. Nicht mal nen Richter macht das stutzig - das ist maximal freundliches Entgegenkommen zur Stressvermeidung
|
Beitrag vom 15.05.2011 - 09:45 |
|
|
|
2947 Beiträge - Profi Alfista
|
|
|
Wie oben von Einigen schon ausgesprochen:
Erst mal abwarten, garnicht reagieren.
Kann u.Umstaenden alles nur Trickserei des Kaeufers sein.
|
Gruesse
gt_blackbox_jtd
woanders
Karl_Catbox
Jaguar XF S 3.0L, 275 PS
V6-Register-Turbo-Diesel, 6-Gang Automatik,
km Stand z.Zt. ca. 80 000 km
Motorrad Ducati Monster 1200, 135 PS
V2-Desmodromik-Doppelzündungs-Benziner |
|
Beitrag vom 15.05.2011 - 09:59 |
|